Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 99

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prinzip fest. Ich denke, daß es auch in dieser Frage eine sehr wesentliche und wichtige Angelegenheit ist.

Zur 11. Frage:

Die Sicherung der Wasserressourcen und die damit im Zusammenhang stehenden prozeduralen Fragen sind wiederum nicht ein Gegenstand jener Bundesvollziehung, deren Besorgung mir gesetzlich aufgetragen ist. Die Angelegenheit liegt also auch in diesem Fall nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.

Ich möchte aber trotzdem gerne eine politische Einschätzung der Fragen geben. Meiner Ansicht nach ist die Trinkwasserversorgung etwas, das für die Österreicherinnen und Österreicher Vorrang hat. Ich denke, wir haben in Österreich viel damit zu tun, uns um unsere eigene Trinkwasserversorgung zu kümmern und der Qualität des Trinkwassers Rechnung zu tragen. Wir wissen auch aus den Berichten, die uns vorliegen, welche Investitionen in den nächsten Jahren notwendig sein werden, damit die Qualität des Trinkwassers auch für die Zukunft gewährleistet und gesichert ist. Bewilligungen für Wasserentnahmen müssen ohnedies nach dem Wasserrecht erteilt werden, und ich gehe davon aus, daß wir im Rahmen unserer gesetzlichen Bestimmungen unserem eigenen Trinkwasser entsprechend den Vorrang einräumen werden.

Ich denke, jeder einzelne Staat ist aufgerufen und aufgefordert, zunächst einmal seine eigenen Ressourcen besonders sorgfältig zu betrachten, mit den eigenen Ressourcen besonders sorgfältig umzugehen und dann – sozusagen subsidiär – dort auszuhelfen, wo Staaten, die auch ihre eigenen Aufgaben erfüllt haben, trotz dieser eigenen Aufgabenerfüllung Probleme bekommen haben. Ich denke, es geht darum, zunächst die eigenen Aufgaben in Österreich sowie in allen anderen Staaten zu erfüllen, und dann kann auch über andere Themen gesprochen werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.18

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Ich erteile nunmehr dem Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur weiteren Beantwortung das Wort. – Bitte.

16.18

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst für die dringliche Anfrage bedanken, weil sie mir die Möglichkeit gibt, die Leistungen darzustellen, die Österreich hinsichtlich des Schutzes der wichtigen Ressource Wasser in den letzten Jahrzehnten erbracht hat.

Österreich ist in der glücklichen Lage, eine gute Ausgangssituation zu haben. Wir verfügen als Alpenland über entsprechend viel Wasser. Nur etwa 3 Prozent des natürlichen Dargebotes wird von den österreichischen Haushalten und der Industrie verwendet. Daraus können Sie schließen, daß 97 Prozent des Dargebotes über unsere Flüsse ins Ausland abfließen. 3 Prozent verwenden wir, 97 Prozent fließen ab – es ist daher auch für die Zukunft eine gewisse Reserve gegeben.

Meine Damen und Herren! Sie wissen, daß Österreich in dieser Hinsicht besondere Anstrengungen unternommen hat. Ich denke beispielsweise an den Erfolg, den Österreich in der Seenreinhaltung erreicht hat. Wir können im Bereich der österreichischen Seen auf eine Güteklasse hinweisen, um die uns die Tourismuskonkurrenten international beneiden. Ich erinnere nur an den Werbeprospekt der Tourismuswerbung, der gelautet hat: "Haben Sie schon in Trinkwasser gebadet?" – Unsere Seen haben teilweise diese Qualität.

Ich erinnere an die Erfolge Österreichs bei der Flußreinhaltung. Das klassische Beispiel, das wir alle kennen, ist die Mur, die einmal fast als Abwasserkanal galt und in der Zwischenzeit soweit saniert ist, daß sie dort, wo sie Österreich verläßt, Güteklasse II aufweist.


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