Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 15

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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ich habe keine Informationen vorliegen, die mich daran zweifeln lassen, daß die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse oder irgendeine andere Kasse nicht im Sinne des gesetzlichen Auftrages handeln wird.

Meine Organe – wenn ich diese so bezeichnen darf – werden selbstverständlich in den entspre-chenden Gremien immer darauf achten, daß die Umsetzung im Sinne des Gesetzes erfolgt.

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 999/M, an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Ich bitte Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid um Verlesung der Anfrage.

Erlauben Sie mir dazu eine kurze Bemerkung. Die Anfrage sollte möglichst wortgetreu verlesen werden, damit nicht eine Verfälschung der Anfrage zustande kommt und somit die Ausarbeitung der Antwort der Frau Ministerin dann nicht mehr stimmen würde. (Heiterkeit. – Ruf bei den Freiheitlichen: Warum sagen Sie das gerade der Kollegin Haunschmid? – Bundesrätin Haunschmid: Ich habe das eigentlich immer wortgetreu verlesen!)

Ich bitte nun die Frau Bundesrätin um die Verlesung.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! (Zwischenruf.) Warum? Ich habe das eigentlich immer vorgelesen.

Präsident Gottfried Jaud: Kollegin Haunschmid! Dieser Verweis hat nur damit zu tun, daß die Kollegin vor Ihnen die Anfrage nicht wortgetreu verlesen hat. Es gibt keinen anderen Grund.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (fortsetzend): Danke.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Frage lautet:

999/M-BR/99

Wann wird das Nachtarbeitsverbot für Frauen endlich in EU-konformer Weise durch eine geschlechtsneutrale Regelung ersetzt werden?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Im Beitrittsvertrag zur Europäischen Union wurde Österreich eine Übergangsfrist zur Umsetzung beziehungsweise Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen bis zum Ablauf des Jahres 2001 zugestanden. Das war für mich eine wichtige Chance, durch die jetzt bestehende gesetzliche Regelung auszuloten und zu erkennen, in welche Richtung sich ein neues geschlechtsneutrales Nachtarbeitsgesetz entwickeln oder dann letztlich auch darstellen soll.

In dieser Kennenlern-Phase sind wir, und ich bin überzeugt davon, daß der Gesetzgeber absolut rechtzeitig – mein Ressort wird selbstverständlich hier initiativ sein – eine entsprechende gesetzliche Regelung zustande bringen wird.

Ich möchte nur festhalten: Wie es jetzt ist, ist es absolut EU-konform und gesetzeskonform.

Präsident Gottfried Jaud: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte schön.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Frau Ministerin! Letztes Jahr wurde in einer "Treffpunkt Oberösterreich"-Sendung eine Frau eingeladen, die sehr gerne bei der Firma Kreiner in Kremsmünster gearbeitet hätte. Leider war es aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht möglich, dieser Frau diese Nachtarbeitsanstellung zu geben. Wir wissen aber, daß bei der Firma Spitz durch Herrn Bundesrat Walter Scherb die Nachtarbeit für Frauen möglich ist.


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