Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 78

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sind auch die sonstigen Begleitmaßnahmen, die wir versprochen haben, auf Heller und Pfennig erfüllt worden.

Ich kann nur immer die Politiker der anderen Bundesländer – es sind im wesentlichen nur Oberösterreich und die Steiermark und in einem ganz kleinen Ausmaß Salzburg betroffen – bitten: Unterhalten Sie sich mit den niederösterreichischen Spitzenpolitikern, welcher Farbe auch immer! Es hat keinerlei Schwierigkeiten gebracht. Im Gegenteil: Jetzt ist die Versorgungslage besser. Der Bürger kann jetzt am Gerichtstag an die Stelle, an der früher das Bezirksgericht war, gehen oder die ganze Woche hindurch an den neuen Standort.

Hinsichtlich der Kosten ist es auch noch billiger, denn an allen Standorten aufgelöster Bezirksgerichte hat es nicht einen einzigen Rechtsanwalt mehr gegeben. Wenn aber dort eine Verhandlung mit Rechtsanwalt stattgefunden hat, hat dieser natürlich die erhöhten Gebühren bekommen. Heute – nach der Zusammenlegung – gibt es einen Rechtsanwalt am Gerichtsort, wodurch es zu einer Ersparnis für die Bevölkerung kommt.

Wir haben uns mit der Sache befaßt, und ich sehe keinen anderen Ausweg, als dort, wo es nicht anders geht, maßvoll eine Zusammenlegung mit allen bewährten Absicherungen vorzunehmen und damit österreichweit einen einheitlichen Standard herbeizuführen. Denn es ist auf Dauer unerträglich, daß es Bereiche gibt, in denen eine weitergehende Rechtsgewährung sichergestellt ist als in anderen Bereichen. Wir müssen in Österreich zu einem gleichen Level an Rechtsgewährung kommen. Das geht nur, indem ich entweder alles auf oberösterreichisch-steirische Verhältnisse herunterführe – was unbezahlbar ist – oder indem ich auch in den beiden erwähnten Bundesländern die Latte etwas höher lege. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und bei der SPÖ.)

13.41

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Meier. Ich erteile ihm dieses.

13.41

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Erlauben Sie mir, daß ich mich kurz zu Wort melde – ich komme aus der Steiermark.

Zum ersten, daß ich nicht mißverstanden werde: Es ist erfreulich, daß es in Wien diese Ent-wicklung gibt. Ich möchte auch dem Herrn Minister sagen, daß es begrüßenswert ist, darauf Rücksicht zu nehmen, daß der Zugang zum Recht erhalten bleibt. Ich weiß, daß die Mindestausstattung eines Gerichtes unbedingt erforderlich ist, um dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen, denn er muß hinsichtlich der Fragen, für die das Gericht zuständig ist, Aufklärung und Rechtssicherheit finden.

Ich möchte nur eines anmerken: In Wien entsteht dieses Gericht aufgrund des Zuwachses an Bevölkerung. Die Bevölkerungsdichte ist hier natürlich viel größer als auf dem Lande. Es sollte jedoch bei allen Erwägungen auch die Entfernung, die der Rechtssuchende zu überwinden hat, um zu seinem Gericht zu kommen, berücksichtigt werden. Man könnte leicht von der einen auf die andere Seite der Donau fahren, um zum Gericht zu kommen. Ich weiß, daß das sehr viele Menschen tun müßten. Dort aber, wo weniger Menschen wohnen, bedeutet es für jene, die dies tun müssen, zweifellos auch eine Härte, denn in einem Großteil der Obersteiermark ist ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen. Dieser ist natürlich nicht auf die Gerichte zurückzuführen, sondern auf mangelnde Arbeitsplätze, auf Zentralisierungen im Bereich der Verwaltung, auf die Zentralisierung der Kultur. Im Schulwesen konnte man sehr viel auffangen, indem jeder Bezirk seine höhere Schule bekommen hat, aber das erste, was Menschen, die einen Arbeitsplatz anderswo finden, fragen, ist: Gibt es dort eine entsprechende Schule? – Sie fragen Gott sei Dank nicht: Gibt es dort ein Gericht?, denn es hofft jeder, nichts damit zu tun zu haben.

Was ich also abschließend sagen wollte: Es sollten unter Berücksichtigung der auch von Ihnen genannten Voraussetzungen bei der Schließung von Bezirksgerichten diese Aspekte mit ins


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