Bundesrat Stenographisches Protokoll 655. Sitzung / Seite 107

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24. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande betreffend die Durchführung des Artikels 41 Absatz 2 des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) samt Verbalnote (1691 und 1819/NR sowie 5956/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 bis 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte wieder unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Eisenbahndurchgangsverkehr des österreichisch-ungarischen Industrieparks in der Umgebung der Stadt Szentgotthárd samt Beilage,

das Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union samt Schlußakte, Gemeinsamer Erklärung und Anlage sowie

ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande betreffend die Durchführung des Artikels 41 Absatz 2 des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes samt Verbalnote.

Die Berichterstattung zu den Punkten 22 bis 24 hat Herr Bundesrat Ledolter übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Johann Ledolter: Geschätzte Frau Vizepräsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen nunmehr den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 19. Mai 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Eisenbahndurchgangsverkehr des österreichisch-ungarischen Industrieparks in der Umgebung der Stadt Szentgotthárd samt Beilage zur Kenntnis bringen.

Das Projekt eines grenzüberschreitenden österreichisch/ungarischen Industrie- und Wirtschaftsparks (Businesspark), welcher insgesamt 241,13 Hektar (93,93 Hektar in Österreich, 147,20 Hektar in Ungarn) umfassen soll, der im Endausbau 1 859 Arbeitsplätze bieten soll und für den Gesamtinvestitionen in der Höhe von 794,21 Millionen Schilling (460,03 Millionen Schilling in Österreich, 334,18 Millionen Schilling in Ungarn) vorgesehen sind, ist schon seit Beginn dieses Jahrzehntes ein wichtiges Ziel der grenzüberschreitenden regionalen Kooperationspolitik. Sowohl im Programmplanungsdokument des Burgenlandes für die EU-Förderung als Ziel-1-Gebiet als auch in den zwischen Österreich und Ungarn vereinbarten INTERREG-II/PHARE-CBC-Programmen der EU ist der Standort mit höchster Priorität versehen worden und als solcher genehmigt.

Die für die Errichtung des Businessparks auf österreichischem Gebiet zuständige Businesspark Heiligenkreuz GmbH hat sich entschlossen, einen Teil der anfallenden Warentransporte zum und vom bereits errichteten Lyocell-Faserwerk über die Schiene abzuwickeln und hat zu diesem Zweck eine Anschlußbahn von diesem Werk zur österreichisch/ungarischen Staatsgrenze errichtet, die auf ungarischem Gebiet weiterführt und an das öffentliche ungarische Eisenbahnnetz anschließt.

Mit dem vorliegenden Abkommen wird ein Anschluß des Lyocell-Faserwerks an das österreichische öffentliche Eisenbahnnetz über ungarisches Staatsgebiet ohne bürokratische Hemmnisse möglich, da fingiert wird, daß die Eisenbahngüterbeförderung, obwohl sie auch auf ungarischem


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