Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 52

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Wir kommen daher zu den Abstimmungen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Weilharter und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Entscheidungskompetenzen im Verkehrsbereich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Zusammenlegung der Entscheidungskompetenzen im Verkehrsbereich ist daher abgelehnt.

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Regelungen über die doppelte Preisauszeichnung und andere Angaben von Geldbeträgen erlassen werden (Euro-Währungsangabengesetz – EWAG) (1639 und 1952/NR sowie 5971/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970 und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (Markenrechts-Novelle 1999) (1643 und 1953/NR sowie 5972/BR der Beilagen)

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (1067/A und 1954/NR sowie 5973/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem Regelungen über die doppelte Preisauszeichnung und andere Angaben von Geldbeträgen erlassen werden (Euro-Währungsangabengesetz – EWAG),

ein Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970 und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert werden (Markenrechts-Novelle 1999), sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 2 bis 4 hat Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Dipl.-Ing. Hannes Missethon: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich bringe den Bericht zu Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Regelungen über die doppelte Preisauszeichnung und andere Angaben von Geldbeträgen erlassen werden (Euro-Währungsangabengesetz – EWAG).


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