Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 56

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Im Detail sieht das Gesetz sehr gut durchdachte Regelungen vor. Es ist nicht so, daß eine starre Vorschrift zur doppelten Preisauszeichnung quer durch alle Branchen existiert. Es gibt spezielle Vorschriften, etwa für Tankstellen, für Versandhäuser, für Taxiunternehmen, für Buchhandlungen und für Kleinunternehmen, speziell auch für Kleinunternehmen, wobei jeweils auf die Besonderheiten dieser Sparten Rücksicht genommen wird.

Lassen Sie mich noch eine Überlegung anstellen. Wie wir alle aus unserer täglichen Erfahrung wissen, sind große Handelsketten, aber auch zahlreiche andere Wirtschaftsunternehmen und Banken bereits heute, da der Euro erst als Buchgeld existiert, dazu übergegangen, die Preise sowohl in Schilling als auch in Euro auszuzeichnen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese scheinbare Freiwilligkeit nicht auch darauf zurückzuführen ist, daß eine entsprechende gesetzliche Regelung angekündigt war. Die Preistransparenz ist der beste Konsumentenschutz. Bei allem Vertrauen in Marktmechanismen ist die Rute im Fenster, nämlich die Euro-Preiskommission und die Euro-Preiskontrolle, die beste Garantie dafür, daß diese Marktmechanismen auch funktionieren.

Im Zusammenhang mit diesem Gesetz von wucherndem Bürokratismus zu reden, ist grundfalsch. Wenn sich alle Unternehmen an faire Regeln halten, wird dieses Gesetz gar nicht greifen – der Herr Bundesminister hat es gesagt –, werden die Behörden gar nicht eingreifen müssen. Aber das Gesetz schafft gerade in diesem sensiblen Bereich Sicherheit.

Noch ein Satz zur Markenrechts-Novelle. Diese Novelle stellt eine wichtige Fortentwicklung zu einem modernen Markenrecht dar, denn Firmen, die sehr viel in den Aufbau einer Marke investiert haben, werden vor billiger Konkurrenz geschützt.

Abschließend möchte ich noch zum Patentanwaltsgesetz sagen, daß auch diese Novelle begrüßenswert ist, stellt sie doch die gesetzliche Grundlage für die Schaffung von Einrichtungen zur Versorgung ihrer Mitglieder und deren Angehörigen für den Fall der Krankheit dar.

Meine Fraktion wird allen drei Vorlagen gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ledolter. – Bitte.

11.32

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Verehrte Frau Vizepräsidentin! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verstehe das Lamento und die Aufregung von Frau Kollegin Haunschmid nicht ganz. Wenn sie vorgibt, sich für die Klein- und Mittelbetriebe einzusetzen, vor allem aber für die Kleinen und Tüchtigen in diesem Segment, dann sollte sie doch auch erwähnen, daß es hiefür Ausnahmen gibt und daß unser Wirtschaftsminister für diesen Fall sehr wohl Ausnahmen vorgesehen hat, nämlich für jene Betriebe, die weniger als neun Mitarbeiter haben, und daß es für diese sehr wohl vereinfachte Preisauszeichnungsregeln gibt. (Bundesrätin Haunschmid: Herr Kollege! Sie hören mir nicht zu!) Es wird Umrechnungstabellen geben, die man an den Kassen aufstellen wird können. Letztendlich ist es, meine Damen und Herren, auch ein Anliegen der Wirtschaft, auf Preistransparenz hinzuweisen.

Letztendlich sollte sich die Wirtschaft nicht davor scheuen, zu demonstrieren, daß sie das nicht nötig hat, was Herr Kollege Hager mit Bauernfängerei bezeichnet hat, nämlich daß Rundungs- und Umrechnungsdifferenzen dazu verwendet werden, die Preise in die Höhe zu lizitieren, und daß auf diese Art und Weise der Konsument zu Schaden kommt. Im Gegenteil, meine Damen und Herren, ich weise das zurück. Ich würde mir sehr wünschen, daß auch die Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei endlich einmal den Marktmechanismus, den Wettbewerb, das Regulativ, dem letztendlich auch diese unsere Wirtschaft unterworfen ist, jene Regelungskreise, die notwendig sind, um fairen Wettbewerb, faire Preise, vor allem aber auch Gewinne bei den Unternehmen immer noch möglich werden zu lassen, verstehen lernen.


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