Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 59

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Darf ich vielleicht zuerst, bevor der Herr Bundesrat das Wort ergreift, folgendes sagen: Wir haben zirka 25 Grad hier im Saal, es ist sehr schwül und drückend. Wir werden versuchen, mit Hilfe der Klimaanlage die Temperatur etwas zu senken. Aber wer immer sein Sakko ausziehen möchte, soll so frei sein und das tun. (Allgemeiner Beifall.)

Bitte, Herr Kollege Repar.

11.44

Bundesrat Mag. Harald Repar (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich einige Anmerkungen zur Novelle des österreichischen Markenrechtes machen. Ich bin der Überzeugung, daß gerade in einer modernen Industriegesellschaft, wie es hier schon gesagt wurde, Marken einen enormen Wert darstellen, der schützenswert ist. Wir wissen, wie wichtig eine eingeführte, allgemein bekannte Marke für die Absatzstrategien der Unternehmen ist. Nicht umsonst werden teilweise hohe Summen dafür ausgegeben, eine bestimmte Marke aufzubauen und auf dem Markt zu etablieren. Aus diesen Gründen ist es für ein hochentwickeltes Industrieland, wie es Österreich ist, auch wichtig, ein modernes Markenrecht zu haben.

Mir ist auch bewußt, daß dies kein Thema für die breite Öffentlichkeit ist. Den betroffenen Firmen ist jedoch sehr wohl bewußt, wie wichtig der Schutz dieses Gutes namens Marke ist. Diese Firmen haben das Recht, auf den Schutz ihrer Marken durch den Gesetzgeber vertrauen zu können. Ich meine, daß uns mit der vorliegenden Novelle ein modernes und effizientes Markenrecht für Österreich vorliegt. Wesentlich sind für mich zwei Punkte. Erstens einmal hat jeder das Recht, eine Marke zu erwerben. Damit sind der Kreativität der heimischen Erfinder keine Grenzen gesetzt. Eine einmal geborene Idee hat aber gleichzeitig die Möglichkeit, vor Nachahmern und Mißbrauch geschützt zu werden.

Zweitens gibt es eine Verschärfung des sogenannten Gebrauchszwanges. Wird eine Marke nicht mehr benützt, so kann daraus logisch gefolgert werden, daß sie für den Erfinder auch keinen Wert mehr hat. Die rasche Ausscheidung nicht genützter Marken ist daher absolut richtig.

Zusammenfassend darf ich sagen, daß die vorliegende Markenrechts-Novelle vor allem im Sinne eines besseren Schutzes eingeführter Marken vor Mißbrauch und billiger Konkurrenz schützt und wir deshalb unsere Zustimmung erteilen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Scherb. – Bitte.

11.46

Bundesrat Mag. Walter Scherb (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Am ersten Handelstag des Euro lag der Kurs des Euro bei rund 1,18 Dollar. Nun, nach sechs Monaten, ist er bei 1,04 Dollar angelangt. Der Euro notiert also um 12 Prozent schlechter als am Beginn im Verhältnis zum Dollar gesehen. Entgegen den Versicherungen, Beteuerungen, Behauptungen, Absichtserklärungen der Vertreter der Regierungsparteien ist der Euro keine stabile Währung und hat sich auf dem Weltmarkt nicht durchgesetzt.

Als Beispiel will ich nur eine Titelseite der Kammernachrichten vom November 1997 bringen: Der Euro wird beim Wettlauf mit dem Dollar die Nase vorne halten. – War wohl nichts.

Offenbar haben doch die 155 Professoren der Wirtschaftswissenschaften recht behalten, die sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen den zu frühen Einführungszeitpunkt des Euro ausgesprochen haben. Damals wurde die Erklärung als quasi unerheblich abgetan, aber offenbar hatten sie ... (Bundesrat Ing. Polleruhs: Abgestürzt!) Ja, aber die Argumente haben uns recht gegeben. Ihre Argumente haben sich im nachhinein als falsch erwiesen, das zeigt sich. Sie haben gesagt, der Euro werde stabil sein. Der Euro ist aber nicht stabil. Das kann bewiesen werden.


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