Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 73

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nun dahin gehend verbessert, daß der Generalunternehmer als Ausfallsbürge zu haften hat, falls sein Subunternehmer in Schwierigkeiten gerät und Entgeltansprüche der Arbeitnehmer de facto offen bleiben. Ich finde diese Klarstellungen und neuen Regelungen sehr gut. Es ist damit auch gesichert, daß eine generelle "Haftungskette" vom Generalunternehmer bis zum letzten Subunternehmen nicht zustande kommt, sondern immer nur vom direkten Auftraggeber an den tatsächlich Ausführenden. Das halte ich für eine vernünftige Regelung.

Den dritten Punkt, den ich auch nur ganz kurz ansprechen möchte, ist jene Bestimmung im Ausländerbeschäftigungsgesetz, wonach Arbeitgeber verpflichtet werden, auf einer Baustelle, Arbeits- oder Betriebsstätte auf jeden Fall eine Person zu bestellen, die einem Kontrollorgan Auskünfte erteilen kann.

Denn wie schaut denn das in der Praxis aus? – Es kommen Kontrollore, die ohnedies nicht überall sein können, wo sie sein sollten, um beispielsweise auf einen geringen Verdacht auf illegale Beschäftigung hin die Arbeitsstelle zu kontrollieren. Es ist aber dort niemand anwesend außer ein paar Arbeitern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, obwohl sie vielleicht sogar legal hier sind. Ich finde diese Bestimmung sehr nützlich, auch für jene Bereiche, in denen ordentliche Verhältnisse herrschen. Dort, wo es illegale Beschäftigung gibt, ist es umso wichtiger, daß die Pflicht besteht, daß eine Person Auskünfte geben kann.

Ich meine, daß durch diese Verpflichtung auch ein Schritt in die Richtung gesetzt wurde, illegale Beschäftigung etwas effizienter zu bekämpfen, vielleicht sogar diese von vornherein hintanzuhalten. Das ist eigentlich das Beste, was ein Gesetz bewirken kann, nämlich präventiv zu wirken und dafür zu sorgen, daß Übertretungen ausbleiben.

Vielleicht noch eine kleine kritische Anmerkung: Man könnte auch zur Annahme kommen, daß es insgesamt – nicht nur aus der Sicht eines österreichischen Arbeitnehmers, sondern auch aus der Sicht eines österreichischen Unternehmers – besser wäre, in die Richtung zu denken, daß jeder, der in Österreich beschäftigt ist, egal, aus welchem Land er kommt, nach österreichischem Recht – in der Frage des Entgeltes sowie aller sonstigen arbeitsrechtlichen Ansätze – zu behandeln ist, denn das würde Wettbewerbsverzerrungen absolut hintanhalten.

So weit sind wir jedoch noch lange nicht. Ich meine aber, daß diese Beschlüsse ein, zwei oder mehrere Schritte in die richtige Richtung sind, denen noch weitere folgen müssen. Weil es die richtige Richtung ist, stimmen meine Fraktion und ich diesen Beschlüssen gerne zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.36

Vizepräsident Dr. Milan Linzer: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Hedda Kainz. Ich erteile ihr dieses.

12.36

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, wenn sich Interessenvertreter über Fraktionsgrenzen hinweg in Einigkeit zu einem Thema äußern können. Der angesprochene Gesetzesbeschluß macht dies möglich, denn das, was Kollege Schaufler ausgeführt hat, entspricht auch meiner Intention, nämlich die Tatsache, daß mit diesen Gesetzesänderungen ein Schritt in Richtung eines einheitlichen europäischen Arbeitsrechtes getan werden kann.

Damit wird einerseits der Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte ein Riegel vorgeschoben, andererseits können aber auch inländische Arbeitskräfte vor Lohndumping geschützt werden. Darüber hinaus wird damit eine Wettbewerbsverzerrung für die österreichische Wirtschaft – ich will nicht sagen: hintangehalten – etwas eingebremst werden – ein Ansatz, der auch uns Gewerkschaftern durchaus wichtig ist – sowie – auch vor dem Hintergrund der Diskussionen über die kommende Osterweiterung – einigermaßen sichergestellt, daß durch diesen Weg in Richtung einer Harmonisierung innerhalb der EU ein im Vergleich zum österreichischen Arbeitsrecht etwa gleichwertiger Standard erreicht wird. Dies ist unsere Zielsetzung, und die heutigen Änderungen sind nur Schritte dazu!


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