Bundesrat Stenographisches Protokoll 656. Sitzung / Seite 181

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Ferner bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies ebenfalls Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Windholz und Genossen auf Fassung einer Entschließung betreffend Atomkraftwerke und EU-Osterweiterung vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit. (Rufe bei den Freiheitlichen: Auszählen!) Wir werden zur Sicherheit auszählen. Es hat zwar vom Präsidium, von dem aus man doch etwas besser sieht, so ausgesehen, aber ich werde selbstverständlich gerne auszählen lassen.

19 Stimmen sind für diesen Antrag, 46 Bundesräte sind anwesend, es ist dies also die Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Atomkraftwerke und EU-Osterweiterung ist daher abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird. (Unruhe im Saal.) Bitte, wir sind im Abstimmungsvorgang!

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Mehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltkontrollgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

36. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999) (1648 und 1941/NR sowie 6007/BR der Beilagen)

37. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 über ein Bundesgesetz betreffend Grundsätze für den Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Pflanzenschutzgrundsatzgesetz) (1750 und 1942/NR sowie 6008/BR der Beilagen)


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