Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 62

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Unterstützung haben, mit Essensmarken, die überzahlt werden – alles wollen sie genauso haben. Niemand anderer darf sparen, nur der Bund allein. So kann das sicherlich nicht funktionieren! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.29

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Konecny und Genossen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die für diesen Antrag eintreten, um ein entsprechendes Handzeichen. – Es ist dies die Minderheit.

Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird (69 und Zu 69/NR sowie 6099/BR der Beilagen)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Dipl.-Ing. Hannes Missethon: Der Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Mai 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen die Vorlage keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fuchs. – Bitte.

13.31

Bundesrätin Brunhilde Fuchs (SPÖ, Wien): Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die FPÖ/ÖVP-Regierung wünscht seit Regierungsantritt, immer an ihren Taten gemessen zu werden. Diese Novelle zum Zivildienstgesetz ist ein Beispiel, bei dem die Bundesregierung zeigt, wo ihre Wertigkeiten liegen. Die enorme


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