Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 129

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Angebote besonders günstig machen wollen. Wir haben im Erwachsenenbildungsbereich sowohl vom Bund als auch von den Ländern aus eine Objektförderung. Wir fördern die Institutionen, etwa die Arbeiterkammern und ihre verschiedenen Einrichtungen. Es bleibt jeder Arbeiterkammer unbenommen, gerade für die Berufsreifeprüfung besonders günstige Angebote zu machen, wenn ihr die Jugend und besonders die ausgebildeten Lehrlinge am Herzen liegen. Ich meine, so sollte man das sehen. Es kann von jeder Arbeiterkammer, von jedem, der ein Angebot macht, die Förderung, die wir geben, speziell auf dieses Angebot, auf diese jungen Menschen umgelegt werden. (Bundesrat Meier: Es gibt schon auch andere Anbieter!) – Selbstverständlich! Es wird auch die breite Palette der Anbieter von uns gefördert, wenn sie im allgemeinen Erwachsenenbildungsbereich tätig sind. All diese Anbieter erhalten eine Objektförderung.

Zum Abschluss der Pflichtschulzeit möchte ich noch kurz einen Punkt erwähnen. Herr Bundesrat Meier! Bei Ihrem Antrag fehlt mir einfach – vielleicht habe ich es aber nur übersehen, ich habe den Antrag nicht ganz genau gelesen – die Polytechnische Schule. Auch die Polytechnische Schule ist ein Abschluss der Schulpflicht. Man sollte das bitte nicht vergessen! Man sollte auch jenen, die es möchten, die Chance geben, eine Polytechnische Schule zu absolvieren, denn auch das ist ein Abschluss der Schulpflicht. Das ist im Gesetz extra auch so vorgesehen: entweder die Hauptschule oder die Polytechnische Schule als Abschluss.

Ich finde, es ist sehr gut, wenn wir bei besonderen Maßnahmen immer wieder einen Zwischenschritt machen, nämlich einen Schritt zur Evaluierung. Ein solcher Anlass, wenn man diese Maßnahme auf zwei Jahre begrenzt, ist wieder ein Schritt zur Evaluierung. Es steht dem nichts entgegen, dass man es, wenn es notwendig ist, dann weiter verlängert.

Ich bedanke mich jedenfalls sehr herzlich für die konstruktive Diskussion und freue mich darüber, dass auch in diesem Haus die Bildung einen hohen Stellenwert hat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mag. Gudenus. )

16.49

Vizepräsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Erhard Meier und Genossen auf Fassung einer Entschließung betreffend Förderung der Berufsreifeprüfung vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.


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