Bundesrat Stenographisches Protokoll 670. Sitzung / Seite 125

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Wir sind im Laufe der Entstehung dieses Fondsgesetzes auch auf die Einwände der Künstlerschaft zugegangen. Wir haben in zwei oder drei Marathonsitzungen diese Auseinandersetzung geführt, die von einem sehr konsensualen Klima geprägt waren, das muss ich sagen. Es wurde der Kritik, die in der Begutachtungsphase gemacht wurde, mehrfach entsprochen, und zwar zum einen durch das Senken der unteren Einkommensgrenze in Richtung Geringfügigkeitsgrenze, und zum anderen dadurch, dass wir einen gesetzlichen Anspruch auf maximal 12 000 S festgeschrieben haben. Wir erreichen somit im Bereich der Pensionsversicherung bei den unteren Einkommensschichten einen Deckungsgrad von 100 Prozent und selbst bei den oberen Einkommensschichten, also bei 24 000 S, einen noch von immerhin 30 Prozent.

In der letzten Wortmeldung ist der dynamische Kunstbegriff angeklungen. Ich möchte jetzt weder provokant noch polarisierend sein und in diesem Zusammenhang von keiner Ausrede sprechen. Aber es ging in langen Diskussionen immer wieder um die Fragen: Was ist ein Künstler? Wie definiert sich ein Künstler? Wann ist jemand ein Künstler, und wann ist jemand kein Künstler? – Wir sind auf das Thema geradewegs zugegangen, indem ich gesagt habe: Im Grunde gibt es das Lesen beziehungsweise das Schreiben, das Malen beziehungsweise die Bildende Kunst, das Singen und Musizieren und alle diesbezüglichen Derivate, und all das verändert sich natürlich von Tag zu Tag. Mit jeder künstlerischen Äußerung verändert sich dieser Begriff. Deswegen haben wir gesagt: Wir setzen Künstlerkommissionen ein, die das beurteilen. Der Vertreter des Staates hat innerhalb dieser Kurien kein Stimmrecht, und auf diese Weise kann der Begriff "Kunst" immer an die geltenden Kunstäußerungen angepasst werden.

Der ganze Fonds wird durch den Rechnungshof geprüft. Deswegen ist auch dem Bundeskanzler im Gesetz die Aufsichtsfunktion zugeteilt worden, dabei, sonst wäre das nicht möglich gewesen. Darüber hinaus – das ist in der Diskussion der letzten Tage viel zu sehr untergegangen – haben wir auch eine langjährige Forderung unserer Autorinnen und Autoren erfüllt, nämlich den aus der Bibliothekstantieme hervorgegangenen Sozialfonds der Autorinnen und Autoren in gesetzlichen Rang zu erheben: 16 Millionen Schilling der LVG werden dort verwaltet. Ich glaube, das ist für alle Leute, die diesem Gesetz zugestimmt haben – ich hoffe auch auf Ihre Zustimmung! –, ein großer Erfolg, und das ist eine positive Entwicklung für die Künstler und die Kunst. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

17.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

17.35

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem ich den Ausführungen des Herrn Kollegen Hösele und des Herrn Staatssekretärs gelauscht und meine Aufzeichnungen zu dieser Materie durchgeschaut habe, habe ich festgestellt, dass ich jetzt bereits die Hälfte davon streichen kann, wenn ich nicht etwas wiederholen will, was schon gesagt wurde. Das werde ich nicht tun, daher möchte ich nur ein paar Anmerkungen zu Herrn Kollegen Hoscher machen.

Herr Kollege! Es freut mich, dass Sie diesem Gesetz zustimmen können. Das freut mich deshalb, weil, wie Sie alle wissen, seit 20 Jahren über die Schaffung einer Künstler-Sozialversicherung beziehungsweise eines Künstler-Sozialversicherungsfonds diskutiert wurde, ohne dass jemals etwas geschehen ist. Daher darf man jetzt wohl ein bisschen stolz sein und sagen: In diesen neun Monaten ist es der neuen Regierung gelungen, wenigstens ansatzweise einen ersten Schritt zu setzen. Ich gebe Ihnen Recht: Es ist nur ein erster Schritt, und es werden noch weitere folgen müssen. Ich lehne es jedoch ab, dass wir dazu übergehen, so etwas wie eine – Sie haben von Mäzenatentum gesprochen – staatliche Grundsicherung aller Künstler oder all jener, die sich Künstler nennen, zu garantieren. Das kann es nicht sein!

Soweit ich weiß, war es jemand von uns, der gesagt hat, dass man sich halt nach etwas anderem umschauen muss, wenn man mit seiner Kunst überhaupt niemanden interessiert. Das hat aber nicht nur eine Freiheitliche gesagt – ich hoffe, ich habe mir das richtig gemerkt –, sondern


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