Bundesrat Stenographisches Protokoll 676. Sitzung / Seite 110

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Schließung – für die Bürger besteht zwischen Schließung und Zusammenlegung kein Unterschied – betroffenen Bezirksgerichte und die dafür sprechenden Gründe entnehmen. Daher kann ich diese auch nicht akzeptieren, zumal ich davon ausgehen muss, dass Sie, Herr Bundesminister, zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung – Datum 5. April 2001 – sehr wohl eine namentliche Auflistung hätten vornehmen können.

Wie mein Kollege Gstöttner bereits erwähnt hat, ist aus dem Schreiben des Österreichischen Städtebundes eine namentliche Auflistung sehr wohl ersichtlich. Datum dieses Schreibens ist immerhin der 22. März, also zwei Wochen früher. Dem ist zu entnehmen, dass Sie, Herr Bundesminister, den Plan verfolgen, die derzeit im Burgenland bestehenden sieben Bezirksgerichte auf lediglich zwei so genannte Eingangsgerichte zu reduzieren. Als burgenländische Mandatarin muss ich dies auf das Schärfste verurteilen.

Im Interesse der burgenländischen Bürgerinnen und Bürger, welche, wie ich vielen Gesprächen entnehmen konnte, Ihr Vorhaben als unerhört ansehen und für ihre Bezirksgerichte kämpfen werden, lehne ich – da gehe ich mit Landeshauptmann Niessl konform – die Schließung der Bezirksgerichte Neusiedl am See, Mattersburg, Oberpullendorf, Güssing und Jennersdorf entschieden ab.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern weist das Burgenland derzeit eine Organisationseinheit von "Verwaltungsbezirk ist gleich Bezirksgericht" auf, womit es dem Prinzip der Bürgernähe am nächsten kommt – eine Bürgernähe, die Sie, Herr Minister Böhmdorfer, zerstören wollen. Übernehmen Sie dafür die Verantwortung? Wer trägt die Mehrkosten der Bürger?

Wenn Sie, Herr Minister, wie ich Ihrem Antwortschreiben entnehmen kann, schriftlich festhalten, dass das von Ihrem Ressort ausgearbeitete Konzept der Reorganisation der Bezirksgerichte unter Berücksichtigung der bestehenden Infrastruktur erstellt wurde, so muss ich sagen, das trifft für das Burgenland sicher nicht zu. Die Schließung von fünf Bezirksgerichten bedeutet längere Anfahrtswege und größeren Zeitaufwand für die Bevölkerung.

Die geographische Lage des Burgenlandes hat nun einmal eine Sonderform und kann nicht ignoriert werden. Fehlende öffentliche Verkehrsmittel beziehungsweise mangelnde Häufigkeit werden es für die Bewohner mancher Regionen, zum Beispiel des Seewinkels und des Bezirkes Oberpullendorf, mit sich bringen, dass sie selbst bei wenig zeitaufwendigen Erledigungen einen ganzen Tag benötigen werden müssen, was auch erhebliche Mehrkosten mit sich bringt.

Bürgerferne statt Bürgernähe – das kann kein ernst zu nehmender Reformansatz sein! Die Schließung von fünf von sieben Bezirksgerichten im Burgenland würde eine weitere Aushöhlung des ländlichen Raumes zur Folge haben und ist deshalb strikt abzulehnen.

Als burgenländische Mandatarin verurteile ich diese Vorgangsweise auf das Schärfste und fordere Sie, Herr Bundesminister Böhmdorfer, auf, im Burgenland keine Schließungen vorzunehmen! (Beifall bei der SPÖ.)

17.31

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Trunk. – Bitte.

17.31

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal der erste Punkt, um Missverständnisse aus der Welt zu schaffen: Der Herr Bundesminister hat in seiner ersten Wortmeldung zur SPÖ-Position im Hinblick auf das Nein zu eventuellen Verschlechterungen oder Schließungen von Bezirksgerichten Stellung genommen. – Ich bin Abgeordnete aus Kärnten, und meine Position, die ich hier vertrete, bezieht sich auf einen einstimmigen Landtagsbeschluss aller drei im Landtag vertretenen Parteien.

Zum Zweiten: In dieser Frage – wie merkwürdigerweise im letzten halben Jahr sehr oft – vertrete ich auch die Position des Landeshauptmannes von Kärnten, Dr. Jörg Haider, der Ihnen, Herr


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