Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 56

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zwischen Arzt und Patient wieder regeln und in geordnete juristische Bahnen bringen, einen wahren Schritt nach vorne machen.

Zu der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG, zu deren Abschluss nach Kärnten – jetzt habe ich Kärnten erwähnt – nun auch das Burgenland bereit ist, kann man, so glaube ich, diesem Bundesland und seiner Bevölkerung nur gratulieren. – Meine Fraktion wird dieser Vorlage selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.55

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. – Bitte.

12.55

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich glaube, der heutige Tag ist ein Tag, an dem man sich über diesen Punkt, der gerade abgehandelt wird, eigentlich grundsätzlich nur freuen kann.

Ich glaube, es ist nicht notwendig, dass man Urheberschaften hervorhebt oder wer jetzt wofür verantwortlich ist. Für mich gilt in diesem Fall der Bibelspruch: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Und hier wird etwas Gutes getan. Wenn ich jetzt nicht nur als Staatssekretär, sondern auch mit meiner Seele als Arzt zu Ihnen sprechen darf, so möchte ich sagen, dass hier etwas gelungen ist, was vor einem Jahr noch nicht so möglich schien, was aber inzwischen bereits eine Kettenreaktion in eine positive Richtung ausgelöst hat. Ich glaube, dass damit eine vertrauensbildende Maßnahme für alle Österreicherinnen und Österreicher gesetzt wird. Sie stärkt das Vertrauen in die Politik und das Vertrauen in die Medizin.

Niemand, der reinen Herzens ist und das Beste gibt, braucht sich vor Kontrolle zu fürchten. Er braucht sich auch nicht zu fürchten vor der Verantwortung, die er übernommen hat, wenn sie entsprechend geregelt ist. Als vor etwas mehr als einem Jahr diese sehr vernünftige Sache zwischen dem Bund, unter der Federführung von Frau Bundesministerin Hostasch, und dem jetzigen Landeshauptmann Haider unterzeichnet wurde, war ich der Meinung, dass das auch etwas für ganz Österreich wäre. Damals hat man mich etwas belächelt. Heute haben wir das Resultat: Aus diesem etwas milde Belächeltem ist eine sehr seriöse Sache geworden.

Ich darf Ihnen Folgendes vermitteln – um aufzuzeigen, wie sich das inzwischen entwickelt hat –: Sie stimmen heute nicht nur über das Burgenland ab, sondern es hat bereits Oberösterreich unterzeichnet, es ist im Ministerrat am 3. 4. dieses Jahres Steiermark beschlossen worden, es ist im Ministerrat am 2. 5. dieses Jahres Niederösterreich beschlossen worden, und auch Tirol hat bereits sein Interesse angemeldet, dieser Vereinbarung beizutreten. Sie sehen also, dass zwei Drittel der österreichischen Bundesländer nunmehr zu der Auffassung gekommen sind, dass diese Charta etwas sehr Vernünftiges darstellt.

Ich würde daher auch ersuchen, dass die Vertreter der drei noch ausstehenden Bundesländer, die noch nicht reagiert haben, in ihrem Wirkungsbereich tätig werden und – wieder mit einem Bibelspruch: Tut Gutes und redet darüber! – mit den jeweils Verantwortlichen darüber sprechen, das umzusetzen.

Ich darf Ihnen noch sagen, was das im Grunde noch zusätzlich ausgelöst hat: die Bereitschaft und die Möglichkeit, auch die verschuldensunabhängige Patientenversicherung umzusetzen, über die 30 Jahre lang erfolglos diskutiert wurde. Auch das ist eine 15a-Vereinbarung, die mit den Bundesländern beschlossen werden konnte.

Es ist aber auch dazu gekommen, dass die Patientenrechte bei bereits bestehenden Gesetzen, nämlich dort, wo die Ursache war, dass man die vielen verschiedenen Gesetze in eine übersichtliche Charta zusammengefasst hat, zu einer Weiterentwicklung geführt haben. Wie Sie vielleicht wissen, haben wir gestern im Ministerrat das Ärztegesetz beschlossen. Dort sind bereits Weiterentwicklungen auf Grund dieser Charta geschehen, nämlich die Ausdehnung des Patientenrechtes auf Einsichtnahme in seine Krankengeschichte nicht nur im Spital, sondern


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