Bundesrat Stenographisches Protokoll 677. Sitzung / Seite 58

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2. gegen den Beschluss des Nationalrates, den vorliegenden Staatsvertrag gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als erster Redner Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte.

13.02

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates betreffend eine Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen fällt, so darf ich vermuten, allen Fraktionen des Bundesrates leicht, und ich darf für meine Fraktion unsere Zustimmung bereits jetzt zusagen.

Ich halte es generell für ein Grundelement jeder Politik einer entwickelten Demokratie, die politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Situation jedes und aller Staatsbürger laufend zu verbessern und weiterzuentwickeln. In besonderer Weise trifft dies natürlich auf Personen und Gruppen zu, die in irgendeiner Weise in einer Minderheitenposition sind.

Ich möchte nicht ausufern, aber klar feststellen, dass es mir um das Prinzip der Solidarität geht, auf das alle im Staate vertrauen, bauen und sich blind verlassen können sollen, und mir geht es weiters um die Liberalität und die Großzügigkeit des Staatsganzen uneingeschränkt für Behinderte genauso wie für Familien, für Armutsgefährdete genauso wie für Alte und für alle, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden.

Die vorliegende Charta zu beschließen, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ihre Stoßrichtung ist sehr präzise, und ich darf – um das klar zu machen – auch eine negative Abgrenzung versuchen: Es geht in diesem Werk nicht um die Minderheitenrechte als solche, es geht nicht um die Schaffung von Individual- und Kollektivrechten von ethnischen und kulturellen Minderheiten, sondern es geht um die Förderung des kulturellen Bestandes an Sprachenvielfalt.

Diese Charta hat zum Ziel, diesen kulturellen Schatz Europas zu sichern und zu erhalten. Die Menschen sollen ermutigt und unterstützt werden in der Verwendung ihrer angestammten Sprache – all das im Rahmen des Machbaren, des Zumutbaren und des Möglichen.

Hohes Haus! Wir alle lesen Zeitungen, in denen fast täglich über die Probleme mit Minderheiten in Europa berichtet wird, und wir stellen fest, dass bei allen diskutierbaren Unzulänglichkeiten in Österreich doch ein hoher Standard herrscht, dass die Leute im Großen und Ganzen zufrieden sind. Natürlich handelt es sich um einen laufenden Qualitätsprozess, der ständige Obacht erfordert und der nicht immer einfach ist, spannt sich doch der Bogen der Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen von der Vorschule bis zur Hochschule, vom Justizwesen bis zu den Medien und von der Verwaltung bis zur kulturellen Entfaltung und zu manch anderem weiteren.

Österreich kann aber jetzt schon auf einen hohen Standard verweisen, der teilweise deutlich über die Empfehlungen dieser Charta hinausgeht, deshalb bin ich auch guten Mutes, dass das Niveau der Förderung der Regional- und Minderheitensprachen auch weiterhin angehoben werden kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

13.06

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Auer. – Bitte.

13.06

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die bereits im Jahre 1992 unterzeichnet wurde, liegt nunmehr zur Ratifikation vor. Es geht dabei um den Schutz der historisch gewachsenen Regional- oder Minderheitensprachen, aber auch darum, im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen die Benutzung der Regional-


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