Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 63

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müssen wir auch davon ausgehen, dass es in diesem Fall nicht nur um sprachliche und kulturelle Fertigkeiten geht, sondern de facto auch um eine deutliche Verbesserung für die Absolventen eines solchen Schulsystems, was ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt anlangt, was insgesamt ihre Chancen in einem neuen Europa anlangt.

Meine Fraktion wird dieser Novelle gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

13.01

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Würschl. – Bitte.

13.01

Bundesrat Herbert Würschl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, warum Herr Gruber die Frau Ministerin gelobt hat, ich sehe überhaupt keinen Zusammenhang. Vielmehr – aber das ist natürlich jetzt nicht Thema – ist in Kärnten eine Reihe von Entscheidungen ausständig, welche die Frau Ministerin treffen müsste. Sie hat sie aber bis heute nicht getroffen. Sie weiß genau, worum es geht. Wir werden da dran bleiben. Warum sich Herr Gruber bedankt, ist mir allerdings ein Rätsel.

Sehr geehrte Damen und Herren! Vor mehr als einem Jahr, und zwar im März des vergangenen Jahres, hat der Verfassungsgerichtshof eine in meinen Augen richtige Entscheidung getroffen. Sie wurde in Kärnten auch sofort als richtig erkannt. Die Diskussion hat es seit mehreren Jahren gegeben, weil es im zweisprachigen Schulwesen in Kärnten eben bereits seit Jahren eine Inkonsequenz gibt. Da wird davon gesprochen, dass es in der Grundschule oder, anders ausgedrückt, in der Elementarschule im zweisprachigen Bereich zweisprachigen Unterricht zu geben hat. Diesen hat es in Kärnten nur eingeschränkt gegeben, nämlich bis zur dritten Schulstufe, also in der ersten, zweiten und dritten Klasse. Die vierte Klasse wurde wie auch immer vergessen. Es wurde aber nie eine größere Diskussion darüber geführt, weil auch die alte Regelung, das alte Gesetz durchaus in Ordnung war, weil nämlich in der vierten Klasse der Volksschule ein intensiver Sprachunterricht stattgefunden hat und somit eigentlich vom pädagogischen Ansatz her keine großen Defizite erkannt werden konnten. Es hat dann eben eine Klage gegeben, die so ausgegangen ist, dass ab kommendem Schuljahr auch in der vierten Klasse zweisprachig zu unterrichten ist.

Ich möchte hier vor vielen Kolleginnen und Kollegen, die davon nicht betroffen sind, weil es eben nur Kärnten betrifft, auch noch einen anderen Aspekt ansprechen. So rosig ist das zweisprachige Schulwesen natürlich nicht, wie Herr Gruber es formuliert hat. Ich darf Ihnen ein paar Zahlen dazu sagen: Wir haben in Kärnten in etwa eine Schülerpopulation, einen Jahrgang, der sich zwischen 6 500 und 7 000 Schülern einpendelt. Es wäre jetzt recht interessant – aber das übersteigt natürlich die Möglichkeiten –, wenn ich Sie schätzen lassen könnte, wie viele Kinder am zweisprachigen Unterricht teilnehmen. Sie würden höchstwahrscheinlich nicht die richtige Antwort geben, denn von den 7 000 Schülern besuchen nur rund 450 Kinder in Kärnten einen zweisprachigen Unterricht. Seien wir ehrlich, das ist recht wenig: 450 im Vergleich zu 7 000 Kindern eines Jahrganges.

Das hat natürlich auch mit dem Klima zu tun, das von konservativen und reaktionären Kräften immer wieder in Diskussion gebracht wird. Das muss hier sehr deutlich gesagt werden. Wenn Kinder in die erste Volksschulklasse eingeschrieben werden – so subtil läuft das bei uns natürlich –, dann kommt immer wieder der gut gemeinte Rat – von welchen Kreisen dieser kommt, das können Sie sich gut vorstellen –: Eigentlich ist Slowenien zwar Nachbarland und Handelspartner Österreichs, besonders Kärntens, aber es wäre vielleicht viel wichtiger, wenn man den Kindern verstärkt Italienischunterricht oder Englischunterricht geben würde, was im Gesetz auch vorgesehen ist.

Man versucht also, die positive Idee eines zweisprachigen Unterrichtes durch solche Aussagen, durch solche Agitationen immer wieder zu unterlaufen.


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