Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 87

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Berichterstatter Franz Wolfinger: Ich bringe den Bericht des Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz über begleitende Regelung zur EMAS-Verordnung II (Umweltmanagementgesetz).

Der Inhalt dieses Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ing. Gerd Klamt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Johanna Auer. Ich erteile es ihr.

14.49

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Ministerialentwurf zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft ist ein ganz guter Ansatz zur Verbesserung des Standards für die Luftqualität. Der Regierungsvorlage aber sieht man bereits den Einfluss des Wirtschaftsministers und Exumweltministers Bartenstein auf die Festsetzung von Grenzwerten an, da insbesondere die Grenzwerte für Stickstoffoxid, die im Jahr 1997 mit der Erlassung des Immissionsschutzgesetzes-Luft unter dem Industriellen- und Umweltminister Bartenstein festgesetzt wurden, gelockert wurden.

Damals aber wurden neben dem zulässigen Halbstundenmittel keine zulässigen Tagesmittelwerte festgelegt, obwohl die Österreichische Akademie der Wissenschaften darauf hingewiesen hat, dass wiederholt auftretende Spitzenbelastungen mit Stickstoffoxid die Widerstandsfähigkeit gegen Infektionen herabsetzen. Dieser Tagesmittelwert war im Ministerialentwurf enthalten, in der Regierungsvorlage ist er aber nicht mehr zu finden.

Zu nachhaltigen Verbesserungen der österreichischen Luftqualität hätte die Regierungsvorlage in ihrer Gesamtheit trotzdem das Potenzial – aber dieses Potenzial hätte auch schon das bestehende Immissionsschutzgesetz-Luft gemeinsam mit dem Smogalarmgesetz gehabt, wenn nicht das schon bestehende Immissionsschutzgesetz-Luft seit dem In-Kraft-Treten im Jahr 1997 totes Recht wäre. Es wurden doch in den Ballungszentren Wien, Graz, Linz und anderen Zentren wiederholt Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffoxid und Staub gemessen.

Noch ärger ist die Situation in Bezug auf Ozon, denn der Zielwert für Ozon ist bei vielen Messstellen überschritten, und immerhin sind das 110 Messstellen. Dass diese Ozonspitzen in den Reinluftgebieten, wo die Erholung suchende Bevölkerung vermeintlich frische und gesunde Luft atmen will, durch Stickstoffoxid-Verfrachtungen aus den Ballungsräumen hervorgerufen werden, ist wissenschaftlich erwiesen.

Letztendlich wurde der Herr Bundesminister in einer parlamentarischen Anfrage aufgefordert, anzugeben, ob er bereit wäre, den Landeshauptleuten die Verpflichtung aufzuerlegen, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen oder eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Entsprechend seiner Antwort, dass er keine Weisungen zur Erstellung solcher Maßnahmenkataloge erteilen werde, ist bis heute auch von keinem Bundesland ein solcher erstellt worden. Man sagt, all dies wäre mit erheblichem Zeit- und Materialaufwand verbunden und könnte daher nicht in kürzester Zeit umgesetzt werden. Es entsteht eher der Eindruck, dass der Herr Bundesminister keinesfalls mit Wirtschaftsfunktionären und den zuständigen Landesregierungen Schwierigkeiten haben möchte.

Die in Verhandlung stehende Novelle ist im Großen und Ganzen eine europäische Vorlage und grundsätzlich auch nützlich und notwendig. Es ist jedoch im Sinne einer nach vorne gerichteten


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