Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 89

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Aber auch durch die Übernahme und das Einfügen von Grenzwerten und Alarmschwellen bezüglich Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid in dieses Gesetz ist es gelungen, das Smogalarmgesetz endgültig aufzuheben. Das Gesetz wird schlicht und einfach nicht mehr gebraucht, und es kommt durch diese Aufhebung zu keinem Nachteil für den Schutz unserer Umwelt.

Selbstverständlich ist es auch in der nächsten Zukunft dringend notwendig, alle alternativen Energieformen zu forcieren, und als Niederösterreicherin darf ich behaupten, dass dieses Bundesland eine Vorreiterrolle für die Windenergie einnimmt, denn es ist gelungen, eine Aufstockung durchzusetzen. Aber auch die Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sollte zunehmend an Bedeutung gewinnen, denn ein vermehrter Einsatz von Biodiesel würde in Zukunft beachtliche Reduktionen an Luftschadstoffen bringen.

Es liegt also hier ein Gesetz vor, das nicht nur die EU-Vorgaben erfüllt, sondern in manchen Bereichen weit darüber hinausgeht. Es ist ein Immissionsschutzgesetz-Luft, das einen Fortschritt bedeutet und einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Luftreinhaltung in Österreich leistet. (Beifall bei der ÖVP.)

14.59

Präsident Ing. Gerd Klamt: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Thomas Ram zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

15.00

Bundesrat Thomas Ram (Freiheitliche, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Meine beiden Vorrednerinnen haben eigentlich schon sehr viel Grundlegendes über dieses Gesetz gesagt. Ich möchte aber trotzdem noch ein bisschen auf die Ausführungen von Frau Kollegin Auer eingehen und Folgendes dazu anmerken: Umweltschutz ist immer etwas Relatives. Es geht immer um die Fragen, wie weit soll er gehen, wie tief sind die Grenzwerte, und was ist richtig. Darüber kann man streiten. Selbstverständlich müssen immer Kompromisse gefunden werden, und das war auch in diesem Fall so.

Sie haben gesagt: Diese Gesetzesänderung ist ein guter Ansatz. Daher stellt sich für mich die Frage: Warum stimmt Ihre Fraktion diesem guten Ansatz nicht zu? – Sie haben gesagt: Dieser gute Ansatz geht Ihnen nicht weit genug. Da ist der Streitpunkt zu sehen: Stimme ich dem nicht zu, weil es mir nicht weit genug geht, oder stimme ich dem nicht zu, weil es eine fundamentaloppositionelle Einstellung gibt, obwohl dies eine Verbesserung darstellt? – Sie haben eindeutig gesagt, dass Sie der Meinung sind, dass diese Änderung ein guter Ansatz sei. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ebenso verwundert mich bei der SPÖ, wie sich ihre Einstellung gegenüber Herrn Minister Bartenstein geändert hat. Minister Bartenstein war unter einer SPÖ-geführten Regierung Umweltminister und hat seine Arbeit, wie wir gehört haben – auch meiner Meinung nach –, relativ gut gemacht, was auch diverse Ergebnisse zeigen. Jetzt ist dieser Minister Bartenstein nicht mehr Umweltminister, sondern – das entzürnt die SPÖ sicher noch mehr – Wirtschaftsminister unter einem ÖVP-Kanzler, und jetzt ist dieser Minister Bartenstein auf einmal der Böse und vertritt nur mehr die Interessen der Wirtschaft und nicht mehr die Interessen der Umwelt. Dieser Standpunkt ist für mich nicht nachvollziehbar. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Unserer Meinung nach ist diese Gesetzesänderung eindeutig ein Fortschritt, vor allem auch deswegen, weil endlich ein Grenzwert für Feinstaub eingeführt wird. Viele Kommunalpolitiker unter Ihnen wissen, mit welchen Problemen wir in den einzelnen Kommunen durch diesen Feinstaub konfrontiert sind. Daher ist es wichtig, dass es endlich zu Richtwerten kommt, und diesbezüglich haben wir eine Verbesserung erzielt.

Diese Gesetzesänderung verschärft auch die Grenzwerte bei Benzol und Blei, was wiederum ein Vorteil ist.


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