Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 91

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Regeln in der EU sind, aufrecht, und es werden andererseits Grenzwerte eingeführt, die über die EU-Vorgaben hinausgehen. Damit ist meinem Kollegen, Umweltminister Mag. Molterer wieder ein verantwortlicher Schritt dahin gehend gelungen, den bestmöglichen Schutz der österreichischen Bevölkerung im Umweltbereich zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

15.08

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Von der Berichterstattung wird ein Schlusswort gewünscht. – Bitte.

Berichterstatter Franz Wolfinger: Ich bitte um Entschuldigung, ich habe mich zu korrigieren. Der Bericht hat richtigerweise zu lauten: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert und das Smogalarmgesetz aufgehoben wird. Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte um Entschuldigung, ich habe leider den falschen Bericht erwischt.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Somit ist klargestellt, dass sich der ursprüngliche Bericht auf einen anderen Gesetzesbeschluss bezogen hat.

Der diesen Gesetzesbeschluss betreffende Antrag des Ausschusses wurde nun vorgetragen, und ich denke, dass nachträglich Klarheit über den Gegenstand der Debatte geschaffen wurde.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (435/A und 647/NR sowie 6374/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tageordnung: Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Keuschnigg übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Georg Keuschnigg: Hohes Haus! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird, vortragen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite