Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 95

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Da Ihnen dieser Bericht schriftlich vorliegt, kann ich mich auf den Beschlussantrag beschränken.

Der Finanzausschuss hat die Beratung des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses am 19. Juni 2001 vertagt und stellt nach neuerlicher Beratung der Vorlage am 21. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Vollzugsanweisung betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung) geändert wird. Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird. Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tiermehl-Gesetz geändert wird. Auch hier gilt das vorher Gesagte.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Peter Marizzi das Wort. – Bitte.

15.21

Bundesrat Peter Marizzi (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute ein paar Anmerkungen über BSE und die Finanzierung der Folgekosten einerseits und über die gesamte Problematik der Tiermehlverwertung andererseits anbringen.

Ich will auch kein Öl ins Feuer gießen angesichts der unterschiedlichen Meinungen der Landeshauptleute in Fragen der Folgekosten und deren Beseitigung, die es im Vorfeld dieser Gesetzwerdung gab. Ich will sie auch nicht exhumieren. Ich glaube, in der Koalition sind sie gelöst. Daher möchte ich eines sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich möchte mich auf einen Punkt konzentrieren, der mir sehr wichtig ist.

Österreich ist BSE-frei. Gott sei Dank! Schicksale wie in anderen Ländern zum Beispiel in der Türkei und Großbritannien sind uns erspart geblieben. Warum ist das entstanden? – Durch falsche, ungesunde Ernährung, durch – wenn man das verkürzt sagt – Kannibalismus bei den Tieren sowie durch Massentierhaltung und Hormoncocktails. Hormoncocktails gab es auch in Österreich.

Ich glaube, ich sollte Ihnen ein Beispiel erzählen. Ich habe in meinem Bekannten- und Kollegenkreis einmal einen Jakob Creutzfeldt-Fall gehabt. Das hat sich, wenn Sie mir das gestatten, folgendermaßen abgespielt: Im ersten Monat waren die motorischen Nerven zerstört, und er hat im Büro beim Kaffeehäferl daneben gegriffen. Im zweiten Monat ist er mit dem Stock gegangen, im dritten Monat hatte er Sprachschwierigkeiten. Im vierten Monat ist er im Spital gelegen und konnte nicht mehr reden und sich nicht mehr bewegen – aber alles in vollem


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