Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 65

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Berichterstatterin Johanna Schicker: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich kann mir die Verlesung daher ersparen und bringe Ihnen nur den Beschlussantrag zur Kenntnis:

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Februar 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Paul Fasching das Wort. – Bitte.

12.59

Bundesrat Paul Fasching (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einen Leserbrief "Kriegsgefangene: Zwei Klassen" vom März des Vorjahres von Herrn Rudolf Horn in den "Salzburger Nachrichten" zitieren. Rudolf Horn wurde der Antrag auf Kriegsgefangenenentschädigung abgelehnt, da er in Kärnten in englische Gefangenschaft gekommen ist. Er fragt, ob es gerecht ist, nur mittelost- oder osteuropäischen Gefangenen eine Entschädigung zu geben.

Dieser und viele andere Fälle veranlassten uns zu einer Novellierung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes. Österreichische Kriegsgefangene und Zivilinternierte der Westalliierten sollen einen Entschädigungsanspruch erhalten. Auch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, haben Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung.

Ich halte dies für einen Akt der Gerechtigkeit und der Pietät gegenüber der Kriegsgeneration. Damit wird jenen Menschen eine Entschädigung zuerkannt, die nicht nur unermessliches Leid im Kriegseinsatz, sondern auch die Demütigung einer Kriegsgefangenschaft erleiden mussten.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat es in der Regierungserklärung auf den Punkt gebracht. Im Kapitel "Starke Demokratie" heißt es: "Die Bundesregierung bekennt sich zur Fortsetzung des Kurses der Sensibilität und der kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit sowohl in Form einer mahnenden Botschaft als auch in Form eines lösendes Postulates."

Die vorliegende Regelung ist ein weiterer Erfolg in diese Richtung der Bundesregierung unter unserem Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte mich aber auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei Präsidentin Dr. Schaumayer bedanken, die unvorstellbar viel bei der Aufarbeitung dieser schwierigen Materie geleistet (Beifall bei der ÖVP) und es geschafft hat, innerhalb von kurzer Zeit zirka 6 Milliarden Schilling beziehungsweise 436 Millionen € für die Zwangsarbeiterentschädigung bereitzustellen.

Es gibt eine Reihe von Abkommen, von Rahmenverträgen, die geschlossen wurden, durch die eine große Anzahl von Personen hinsichtlich Wiedergutmachung über den Versöhnungsfonds mit integriert ist, so die Restitutionserledigung, die ebenfalls von allen Seiten gewürdigt wird und unser Land Österreich in der internationalen Beurteilung jedenfalls positiv erscheinen lassen.

Begrüßt wird die Änderung im Opferfürsorgegesetz, insbesondere der Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 1 bis 7 anstelle der Stufe 2 auch für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland infolge Emigration wegen einer einschlägigen Verfolgung, der Entfall der Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft am oder nach dem 27. April 1945 für eine Opferrente und der Entfall der Sechs-Jahres-Grenze bei erzwungener Emigration.

Meine Damen und Herren! Es geht uns vor allem darum, dass wir auch den Rechtsfrieden als Voraussetzung und dessen In-Kraft-Treten erwarten. Die Vereinigten Staaten haben zugesichert, Klagen zu den einzelnen Entschädigungskategorien nicht mehr zuzulassen und alle


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