Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 26

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Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ja, das ist richtig, wir haben einen Kompromiss mit dem Herrn Landeshauptmann erzielt, und auch die Freiheitliche Partei ist dafür. Wir haben auch geglaubt, dass die Sozialdemokratische Partei dafür sein wird, und dabei bleiben wir. Das hat sich aber, wie Sie richtig dargestellt haben, geändert. Wir bleiben dem Ziel der Zusammenlegung sozusagen treu und werden das auch mittels Bundesgesetz machen. Allerdings hoffe ich, dass sich Frau Landesrätin Gabi Burgstaller einmal mit uns zusammensetzen wird – wir fahren auch nach Salzburg, wenn das gewünscht wird –, damit wir ihr unsere Argumente vorlegen können, weil es uns um die Sache geht.

Nur ein Beispiel noch, obwohl schon soviel diskutiert wurde: Wir müssen zum Beispiel die Bezirksgerichte mit genau demselben Aufwand mit EDV-Leitungen versorgen wie jedes große Gericht. Alleine durch die Zusammenlegung der Bezirksgerichte würden wir uns nach unseren Plänen, ohne dass ein Arbeitsplatz auch nur gefährdet wäre, 40 Millionen Schilling jährlich ersparen.

Ich glaube, dass diese Bundesregierung auch um solche Beträge kämpfen darf, und dass es natürlich um mehr geht, ist auch klar. Aber ich hoffe, dass sich die sozialdemokratische Fraktion auf allen Ebenen dieses Landes zu einer Diskussion zur Verfügung stellt, damit wir sie überzeugen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Wir kommen nun zur 6. Anfrage, 1230/M.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1230/M-BR/02

Welche Konsequenzen werden Sie aus den Beratungen des Ottensteiner Strafrechtsseminars für die Reform des strafprozessualen Vorverfahrens ziehen?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir haben diese Beratungen sehr genau verfolgt. Es waren Hochschulprofessoren und unsere Spitzenbeamten, insbesondere Sektionschef Dr. Miklau, Dr. Pleischl und Dr. Pilnacek dort. Diese Beratungen haben zu keinem grundsätzlichen Umdenken, also zu keinen grundsätzlichen Zweifeln an der Reform, geführt. Aber das, was man mitgenommen hat, ist, dass wir natürlich in einigen Bereichen einen Feinschliff vornehmen werden.

Unter anderem ist dort auch klar geworden – zumindest nicht widerlegt worden, sondern in Diskussion gekommen –, dass das Weisungsrecht des Justizministers sehr transparent ist, dass es auch in der aktuellen Legislaturperiode nicht missbraucht wurde – auch von meinen Vorgängern Michalek und Krüger nicht, und so weiter –, dass aber das Trauma des Missbrauches des Weisungsrechts, das unter Broda entstanden ist, nach wie vor in den Köpfen ist.

Man muss bemüht sein, dieses Trauma wegzubringen. (Bundesrat Todt: Spitzelaffäre!) – Entschuldigen Sie, Sie haben sich jetzt nur versprochen, Sie denken an die 27 Weisungen, die Minister Broda bezüglich AKH erteilt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.) Sie denken wahrscheinlich gleichzeitig daran, dass dieser Justizminister keine einzige Weisung gegeben hat, weil einfach die rechtliche Harmonie mit der StA vorhanden ist, und ich nicht in die gesetzmäßige Tätigkeit der StA einzugreifen gedenke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesrat! Aber an sich hat natürlich dieses Seminar viele Erkenntnisse gebracht; wir verwerten alle. An der Grundstruktur des Novellenvorhabens wird sich aber nichts ändern, es


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