Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 78

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7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (1009/NR sowie 6585/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002) erlassen und das Kraftfahrgesetz 1967 und das Immissionsschutzgesetz–Luft geändert werden, sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über beide Punkte hat Herr Bundesrat Georg Keuschnigg übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Georg Keuschnigg: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002) erlassen und das Kraftfahrzeuggesetz 1967 und das Immissionsschutzgesetz–Luft geändert werden, liegen Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Auch der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Stefan Schennach das Wort. – Bitte.

13.28

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Dass eine Ein-Mann-Fraktion als Erstredner hier steht, ist nicht sehr häufig, aber es entspricht doch einer gewissen Praxis hier im Hohen Haus: Es gibt in vielen Fällen Vier-Parteien-Verhandlungen, aber wenn es um Verfassungsbestimmungen geht, macht man plötzlich Drei-Parteien-Verhandlungen daraus.

Wir haben das bei den Mediengesetzen so erlebt, wir haben das beim Abfallwirtschaftsgesetz erlebt. Da ziehen sich drei Parteien zurück und verhandeln. Wahrscheinlich gibt es – und diesen Verdacht zu äußern, das müssen Sie der vierten Partei erlauben – auch Geschäfte, die dabei mitverhandelt werden. Ich muss das jetzt einmal so sagen, aber Sie können mich heute hier eines Besseren belehren.


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