Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 178

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Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Daher ist die Debatte geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Kulturbericht 1998 der Bundesregierung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen .

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Kulturbericht 1999 der Bundesregierung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen .

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Kulturbericht 2000 der Bundesregierung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit .

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen .

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den 3. Bericht der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz) erlassen und mit dem das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (924 und 1019/NR sowie 6601/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz) erlassen und mit dem das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Kraml übernommen. Ich darf um den Bericht bitten.

Berichterstatter Johann Kraml: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses.

Der Bericht liegt schriftlich vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.


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