Bundesrat Stenographisches Protokoll 685. Sitzung / Seite 188

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andere Ressorts sehen wollen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

21.33

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. – Bitte.

21.33

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit der so genannten Verländerung der Bundesstraßen B wird einerseits ein Schritt zur effizienteren Bewirtschaftung des heimischen Straßennetzes geleistet, andererseits auch die Chance eröffnet – und das wurde bereits erwähnt –, in einem föderalen System Synergien zu finden. Ob die Länder tatsächlich gut verhandelt haben, wird letztlich von ihnen selbst abhängen.

Der Absolutbetrag, der als Abgeltung des Bundes vereinbart wurde, ist hier sicherlich nicht die einzige Bezugsgröße, die zur Beurteilung heranzuziehen ist. Das wird allein schon daraus ersichtlich, dass etwa eine Umsetzung des Generalverkehrswegeplanes im Bereich des jetzt verländerten B-Netzes unter Berücksichtigung von baulicher und betrieblicher Erhaltung mit den nunmehr vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln mehr als 34 Jahre benötigen würde. So gesehen ist der Abgeltungsbetrag an die Länder eigentlich um rund 130 bis 140 Millionen Euro pro Jahr zu niedrig angesetzt.

Umso bedeutender wird es sein, dass die Bundesländer untereinander zu konsequenten Akkordierungen sowohl der Ausbaupläne als auch der Erhaltungsmaßnahmen kommen. Nur wenn diese Synergien wahrgenommen werden, wird das Verhandlungsergebnis mit dem Bund auch materiell gut sein.

Die Zersplitterung der gegenständlichen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern darf daher nicht von einer Schrebergartenmentalität der Länder untereinander abgelöst werden. Denn die formelle Vereinigung von Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung ist, für sich genommen, zwar eine Verwaltungs-, aber noch keine wirtschaftliche Reform. Sie muss erst durch Kooperation mit Leben erfüllt werden.

Bei aller Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf mutet aber doch zumindest ein Detail recht eigenwillig an. Der Initiativantrag der Abgeordneten Böhacker und Stummvoll enthält die begrüßenswerte Aussage, durch eine Neustrukturierung des ASFINAG-Konzerns könnten Synergien geschaffen und Doppelgleisigkeiten in der Tätigkeit der Straßengesellschaften vermieden werden. Dem ist an und für sich uneingeschränkt zuzustimmen. Im Artikel 9 des Antrages ist aber eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften vorgesehen. Derer gibt es ja noch zwei, nämlich die ÖSAG sowie die Alpenstraßen AG.

Böhacker und Stummvoll schlugen daher vor, für beide Gesellschaften die Möglichkeit zu eröffnen, sie durch Beschluss der jeweiligen Hauptversammlung in eine GmbH umzuwandeln. Für eine – unter Anführungszeichen – "Konzernzusammenarbeit" unter der Mutter ASFINAG ist das an und für sich eine sinnvolle Maßnahme, da gesellschaftsrechtlich der Durchgriff im Bereich einer GmbH wesentlich einfacher erfolgen kann. Darüber hinaus wurde in Aussicht genommen, die Gesellschaft mit der ASFINAG unter Ausschluss der Abwicklung verschmelzen zu können. Eigenartigerweise findet sich dieser Passus aber nur für die ÖSAG und nicht für die Alpenstraßen AG.

Dieser aus Effizienzgesichtspunkten völlig unbegründbare Kniefall wurde im Plenum des Nationalrates konsequent weitergetrieben. Denn in einer unscheinbaren Ergänzung zu einem Abänderungsantrag in zweiter Lesung wurde von genau jenen Abgeordneten Böhacker und Stummvoll, die in ihrem eigenen Antrag vermeinten, Synergien zwischen ASFINAG, ÖSAG und Alpenstraßen AG wahrnehmen zu wollen, nun für die Alpenstraßen AG auch noch die Umwandlungsmöglichkeit in eine GmbH gestrichen. Offenbar kann es also nur ein Einsparungspotenzial zwischen ASFINAG und ÖSAG geben, aber nicht im Verbund mit der Tiroler Gesellschaft.


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