Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 206

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den Vergleich mit Mozartkugeln gezogen. (Bundesrat Dr. Aspöck: Jetzt müssen wir uns die ganze Parlamentsrede anhören!) Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist falsch, das Wort "Neutralität" und die Neutralitätsgefährdung aus dem Gesetzbuch zu streichen! (Bundesrat Dr. Aspöck: Wortwörtlich das Gleiche war schon im Parlament zu hören!) Dazu gibt es in Ihrem Antrag keine Begründung, und auch in den Erläuterungen scheint nichts darüber auf.

Des Weiteren wird heute in der Strafprozessordnung die Telefonüberwachung geändert, was dazu führt, dass genaue soziale Bewegungsprofile einzelner Menschen erstellt werden können, und zwar völlig legal. Der "gläserne Mensch", der durch und durch transparente Mensch ist wieder ein Stück mehr Wirklichkeit geworden, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt!

Das sind einige wenige Punkte, die uns an diesem Strafrechtsänderungsgesetz nicht gefallen, sodass es keine Zustimmung geben kann. (Beifall bei der SPÖ.)

22.28

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck. Ich erteile ihm dieses.

22.29

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister! Um es kurz zu machen: Wir Freiheitliche sind der Ansicht, dass dieses Strafrechtsänderungsgesetz gut und richtig ist, und wir bedanken uns daher beim Minister und seinen Mitarbeitern für einen weiteren gelungenen Reformwurf.

Ich darf ganz kurz auf Terrorismus und Computerkriminalität eingehen. Ich meine, dass mit der Anhebung dieser Strafsätze wieder mehr Ausgewogenheit im Gesamtkontext der Strafsätze unseres Strafrechtes erreicht worden ist.

Auf § 207b wird mein lieber Freund und Kollege Mag. John Gudenus noch zu sprechen kommen. Ich darf jetzt auf die Ausführungen der Kollegin Schlaffer kurz eingehen.

Kollegin Schlaffer beschwert sich an einer Stelle über die Ausdrucksweise "mangelnde Reife". – Kollegin Schlaffer weiß anscheinend nicht, dass es nun einmal unbestimmte Begriffe im Gesetz geben muss. Das mache ich Ihnen jetzt an einem Beispiel deutlich: Kollegin Schlaffer bringt einen Antrag ein. Im Entwurf zu diesem Gesetz steht, dass Waffen unter anderem nur Bürgern auszustellen sind, die verlässlich sind. – Frau Kollegin! Ich bedaure den armen Richter, der beurteilen soll, ob Sie verlässlich oder nicht verlässlich sind! So ist nun einmal die Juristerei, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

Im Übrigen, meine Damen und Herren von der Opposition, möchte ich Ihnen sagen: Wenn Sie heute die Absicht haben, die Sitzung möglichst lange hinauszuzögern, dann arbeiten Sie doch selbst hier am Rednerpult dafür! Ich bin nämlich schon wieder fertig (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

22.31

Präsident Ludwig Bieringer: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Bundesminister.

22.31

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Ich bedanke mich bei Herrn Bundesrat Aspöck dafür, dass er die legistische Leistung der Beamten unseres Hauses unter der Leitung von Herrn Sektionschef Dr. Miklau anerkannt hat! Das war wirklich eine gute legistische Leistung, und es gab auch eine sehr gute Zusammenarbeit mit den beiden Klubs der Regierungsparteien. Es war dies eine sachliche Zusammenarbeit, und man hat die Tatbestände ausführlicher diskutieren können – ich spreche jetzt vom § 207b StGB –, weil eben schon Vorarbeiten in den Klubs vorhanden waren und dadurch sofort der Einstieg in eine niveauvolle Diskussion möglich war.

Ich möchte mich aber mit ganz klaren Worten dagegen wenden, dass man den Tatbestand nach § 207b Abs. 1 so sehr in Misskredit zieht, weil dort Begriffe vorhanden sein sollen, welche


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