Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 208

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Es ist eben nicht nur alles, was alt ist, gut. Bei der Steuer sagt man: Alte Steuer, gute Steuer, neue Steuer schlechte Steuer, und bis man sich daran gewöhnt hat, dann kommt wieder eine Novellierung. – So besteht auch bei diesem Gesetz klarerweise Anpassungsbedarf. Es wurde aber sehr schnell reagiert, und es trägt zur Rechtssicherheit bei, dass dieses Gesetz so schnell geschaffen wurde und man die vom Verfassungsgerichtshof vorgegebene Frist nicht ausgenützt hat.

Als gläubiger Mensch meine ich, dass Weihbischof Andreas Laun nicht Unrecht hat, wenn er sagt, dass er für eine Regelung sei, bei der weiterhin zwischen homo- und heterosexuellen Kontakten unterschieden wird. (Zwischenruf des Bundesrates Manfred Gruber. ) Damit sollte auch die Manipulation des Denkens hintangehalten werden, so meint er, welche die Menschen glauben machen will, homosexuelle Kontakte seien das Gleiche wie die normale Mann-Frau-Beziehung.

Ich gehe davon aus, dass Weihbischof Laun und andere Moraltheologen nicht Unrecht haben. Das heißt aber noch nicht, dass es für die Rechtspraxis in einem Staat die gangbare Lösung sein muss und kann. Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz, im Gegensatz zu den Einwendungen der Kollegin Schaffer und einiger anderer, wie schon gesagt, ein gutes Gesetz ist, und ich stimme diesem mit voller Absicht und vollem Gewissen zu.

Ich möchte dazu nur gleich festhalten, dass ich es nicht als Vorstufe einer Angleichung auch des Zivilrechtes sehe. (Bundesrat Dr. Böhm: Richtig! – Beifall bei den Freiheitlichen.) Ich beziehe hier nur das Strafrecht, nicht aber das Zivilrecht mit ein, und ich möchte dem Herrn Minister und manchen, die es vielleicht gerne anders hören wollten, sagen, dass es da bei mir und einigen anderen Widerspruch geben wird. Das soll offen ausgedrückt werden, denn auch ein gutes Gesetz hat eben nur für einen bestimmten Gesetzeszweck seine Güte und soll nicht überborden.

Ich möchte jetzt, weil der Herr Bundesminister hier ist – leider Gottes ist Minister Molterer nicht hier! –, von diesem Thema einen kurzen Schlenker weg machen: Vor kurzer Zeit hat Bundeskanzler Schüssel in einem Rundfunkinterview gemeint: Niemand muss sich in einer Demokratie, wenn er gute Argumente hat, vor etwas fürchten. – Nun haben Bundesminister Böhmdorfer und Bundesminister Molterer vor einigen Tagen gemeint, Volksanwalt Stadler wegen dessen Geschichtsbild öffentlich rügen zu müssen. – Ich stelle in dieser begrenzten Öffentlichkeit um bald 23 Uhr fest, dass ich die Rüge gegenüber Minister Stadler ... (Bundesrat Konecny: Das ist er Gott sei Dank nicht!) Ich halte diese Rüge gegenüber Volksanwalt Stadler für nicht gerechtfertigt, umso mehr als auch Präsident Fischer – Angehöriger und Präsident dieses Hauses – in einer CD-Sammlung über die Geschichte der Zweiten Republik selbst Untertitel gewählt hat wie: Österreich ist frei. Der letzte Besatzungssoldat verlässt Österreich. – Diese ist in unserer Boutique oder wie immer der Verkaufsstand des Parlaments heißt, erhältlich. – Ich bitte, diese Replik hier gütig zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.42

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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