Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 268

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

guten österreichischen Gesundheitssystems garantieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

2.53

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, 60. Novelle zum ASVG.

Ich gebe bekannt, dass ich zunächst über den Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates samt der beigeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben, abstimmen lassen werde.

Hiezu wurde von Bundesrat Jürgen Weiss die Bekanntgabe der Für- und Gegen-Stimmen verlangt.

Wenn dieser Antrag, Einspruch zu erheben, keine Mehrheit findet, werde ich den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zur Abstimmung bringen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse Giesinger gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates samt der beigeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben, zustimmen, um ein Handzeichen. – Für den Einspruchsantrag haben 25 und 31 haben dagegen gestimmt. Das ist die Minderheit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, 60. Novelle zum ASVG, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite