Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 102

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10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und dem Ständigen Sekretariat des Überein­kommens zum Schutz der Alpen über dessen Amtssitz (177 d.B. und 227 d.B. so­wie 6879/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Übereinkom­men über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung (199 d.B. und 228 d.B. sowie 6880/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Übereinkom­men zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Ver­einten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirt­schaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbe­stände – Erklärungen (223 d.B. sowie 6881/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungspunkten 9 bis 12, über die die Debatte unter einem geführt wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 9 bis 12 hat Herr Bundesrat Mag. Himmer über­nommen. Ich bitte um die Berichte.

 


Berichterstatter Mag. Harald Himmer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Ok­tober 2003 betreffend das Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenüberein­kommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörper­schaf­ten oder Behörden.

Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Darüber hinaus bringe ich den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angele­gen­heiten über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Oktober 2003 betreffend ein Ab­kom­men zwischen der Republik Österreich und dem Ständigen Sekretariat des Über­einkommens zum Schutz der Alpen über dessen Amtssitz.

Der Inhalt liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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