Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 68

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Die Berichterstattung über den Punkt 9 hat Herr Bun­desrat Dr. Böhm übernommen.

 


Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich erstatte Ihnen zu Tagesordnungspunkt 9 den Bericht des Justiz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. November 2003 betref­fend ein Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher gleichfalls auf die Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Berichterstatter über die Punkte 10 bis 12 ist Herr Bundesrat Dr. Aspöck. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich komme zu den Berichten zu den Tagesordnungspunkten 10, 11 und 12.

Zunächst der Bericht zu TOP 10. Der Titel wurde Ihnen ja vom Herrn Präsidenten be­reits zur Kenntnis gebracht; der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Daher der Antrag: Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. No­vember 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Nun zum Bericht zum Tagesordnungspunkt 11. Der Titel wurde Ihnen gleichfalls vom Herrn Präsidenten zur Kenntnis gebracht; der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu TOP 12. Der Titel wurde Ihnen ebenso vom Herrn Präsidenten zur Kenntnis gebracht; der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Hier der Antrag: Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. No­vember 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Hlavac. Ich erteile ihr das Wort.

 


12.31

Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zur Beschlussfassung steht jetzt ein ganzes Paket zivil­rechtlicher Normen, die im Wesentlichen – mit einer Ausnahme – nicht kontroversiell sind. Zwei dienen der Umsetzung von EU-Recht: die Novelle zur Jurisdiktionsnorm, der ZPO und der Reisegebührenvorschrift, die der Anpassung an die Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen dient. Diese Verordnung sieht vor, dass Gerichte im Ausland unmittelbar Beweise aufnehmen können, wenn die Beweisauf­nahme im Ausland auch nach dem Recht des erkennenden Gerichtes zulässig ist und den Bedingungen des Staates, in dem die Beweisaufnahme stattfinden soll, entspricht.

In der ZPO werden die Bedingungen geregelt, unter denen österreichische Gerichte im Ausland Beweisaufnahmen durchführen dürfen. In der Jurisdiktionsnorm wird die um-


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