Bundesrat Stenographisches Protokoll 703. Sitzung / Seite 85

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. November 2003 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Medizinproduktegesetz geändert wird (236 d.B. und 289 d.B. sowie 6888/BR d.B. und 6904/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. November 2003 betreffend eine Verein­barung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (201 d.B. und 290 d.B. sowie 6905/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. November 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltgesundheitsorganisation über die Einrichtungen und Dienste und den der Organisation gewährten Rechtsstatus anlässlich der Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa vom 8. bis 11. September 2003 in Wien (132 d.B. und 291 d.B. sowie 6906/BR d.B.)

 


Präsident Hans Ager: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 14 bis 16 hat Herr Bundesrat Wolfinger über­nommen. Ich bitte darum.

 


Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des National­rates vom 12. November 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizin­produktegesetz geändert wird:

Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 12. November 2003 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patienten­rechte (Patientencharta).

Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite