Bundesrat Stenographisches Protokoll 705. Sitzung / Seite 81

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Ärzten, Physio- oder Psychotherapeuten? Ist es nicht gerade auch im Hinblick auf immer wieder auftauchende erschütternde Berichte aus dem kirchlichen Bereich unsere Aufgabe, ja Pflicht, offensiv gegen nach wie vor gegebene Verschleierungs­versuche gerade im Bereich der katholischen Kirche anzukämpfen? Nirgends sonst mehr herrscht noch so stark das Gefühl vor, dass Täterschutz Vorrang vor Opferschutz hat beziehungsweise die Glaubwürdigkeit eines Opfers derart in Zweifel gezogen wird.

Geschätzte Damen und Herren! Wir dürfen nicht die Augen vor der Tatsache ver­schließen, dass es überall dort, wo Abhängigkeitsverhältnisse gegeben sind, auch potenzielle Täter gibt. Im Gesetz sollte daher jede Person – ungeachtet der gesell­schaftlichen, beruflichen und auch konfessionellen Zugehörigkeit – gleichgestellt sein.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion wird den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates trotz manch unscharfer sowie auch nicht ausreichend erscheinender Formulierung zustimmen. Wir erwarten uns jedoch, dass künftig – gerade im Hinblick auf das erschreckende Leid der Opfer – Expertenmeinungen mehr Gehör finden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.08

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte.

 


13.09

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2004 geht es um die Reform des Sexualstrafrechtes. Wir Freiheitlichen begrüßen diese deutlichere Reaktion der Gesellschaft und der Rechtsordnung auf schwere sexuelle Übergriffe und Missbräuche sehr. Damit wird eine langjährige und durchgängige Forderung freiheitlicher Rechts- und Kriminalpolitik erfüllt und umgesetzt.

Gerade auf diesem Gebiet ist ja nicht nur die Dunkelziffer ziemlich hoch – vor allem gerade in sozialen oder familiären Nahebereichen –, sondern werden Autoritäts- und Abhängigkeitsverhältnisse – um nicht zu sagen: Macht- und Gewaltverhältnisse – leid­voll wirksam. Der damit verbundene schwerwiegende Vertrauensbruch und die oft irreversiblen seelischen Schädigungen und Traumata der Opfer kann man nicht ernst genug nehmen. Daher begrüße ich auch vollinhaltlich die Anhebung des Schutzalters auf 18 Jahre.

Vielfach handelt es sich zudem bei den Tätern oft um psychisch schwer gestörte Rechtsbrecher, bei denen die Freiheitsstrafe – auch abseits von jedem reinen Ver­geltungsgedanken – keine ausreichende Gewähr dafür bietet, dass sie nicht später, nach Entlassung aus der Haft, wieder rückfällig werden.

Das kriminalpolitische Instrumentarium, also nicht nur die Strafverschärfung, wird mit dem vorliegenden Reformwerk wesentlich erweitert und auch in gebotenem Maße inten­siviert. Aus diesem Anlass sei auch die heute zu beschließende Strafbarkeit von Inländern, die sich im Ausland an jugendlichen Opfern schwer vergehen, anerkennend hervorgehoben, gehört doch der so genannte Sexualtourismus, vor allem wenn er sich ausbeuterisch auf Kinder oder minderjährige Opfer bezieht, meiner Überzeugung nach zu den scheußlichsten Untaten auf diesem traurigen Gebiete. Zu hoffen ist nur, dass auch die Heimatstaaten dieser Opfer durch das Fakultativprotokoll zum Übereinkom­men über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinder­prostitution, die Kinderpornographie und die Ausdehnung des Strafanspruches in den Herkunftsländern der Täter selbst ausreichend sensibilisiert werden und gegen solche Missbräuche ihrerseits verstärkt mit aller Schärfe vorgehen.

 


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