Bundesrat Stenographisches Protokoll 710. Sitzung / Seite 13

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Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Nach den Feiern des 30. April zum 1. Mai anlässlich der EU-Erweiterung ist eine ge­wisse Ernüchterung, kann man sagen, eingetreten. Daher meine Frage: Wann erwar­ten Sie die Umsetzung von Schengen, Schengen plus, für unsere neuen EU-Nach­barn? Bis wann werden diese Verträge gemacht? Bis wann rechnen Sie mit einer Umsetzung, oder sehen Sie auch eine Verkürzung dieses Prozesses?

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Zuerst: Ich habe rund um den 1. Mai an vielen entsprechenden Veranstaltungen und Feiern teilgenommen. Ich habe dabei eine sehr nüchterne Atmosphäre festgestellt, Herr Bundesrat. Ich habe wenig nicht nüchterne Menschen getroffen, sondern Menschen, die sehr bewusst und mit großem Verantwortungsgefühl ein für die Friedenssituation Europas ganz wichtiges Fest mit­einander begangen haben, und zwar grenzüberschreitend.

Zu Ihrer Frage kommend darf ich festhalten, dass wir davon ausgehen, dass die Vor­aussetzungen gegen Ende dieses Jahrzehnts erfüllt sein werden.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Boden.

 


Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Welche Auswirkungen hat die EU-Erweiterung auf die geplante Zusammenlegung der Bezirksgendarmeriekommanden, und zwar im Hinblick darauf, dass in den Grenzbezirken die Kriminalität weiterhin im Steigen begriffen ist?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Keine, Herr Bundesrat, da keine Zusammenlegung von Bezirksgendarmeriekommanden geplant ist.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur nächsten Anfrage, 1341/M.

Ich bitte die Fragestellerin, Frau Bundesrätin Schlaffer, um Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1341/M-BR/2004

„Wie beurteilen Sie die zynische und menschenverachtende Meinung des so genann­ten Menschenrechtssprechers der ÖVP Ellmauer (ÖVP-Pressedienst, OTS170, 1.6.2004), wonach sogar ein Betrag von 4,88 Euro pro Tag und Zivildienstleistendem für dessen Verpflegung ausreichend ist?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister! Bevor ich Ihnen das Wort erteile, möchte ich Folgendes festhalten: Es sei dahingestellt, ob eine keinen Gegenstand der Vollziehung betreffende und hinsichtlich unterstellter Menschenverachtung im Bereich eines Ordnungsrufes liegende Frage Inhalt der Fragestunde sein kann. Sie wurde aber von der Bundesratsdirektion als zulässig entgegengenommen und war daher aufzuru­fen. Ich bitte aber, bei Zusatzfragen entsprechend darauf Rücksicht zu nehmen.

Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich kenne das von Ihnen zitierte Schriftstück nicht. Ich kenne aber ein Gutachten von Herrn Universitätsprofessor Dr. Werner Pfannhauser vom 4. Mai 2004, in dem Dr. Pfannhauser als zuständiger Ökonom und Gesundheitsökonom (Bundesrat Ko­necny: Der Herr Professor Pfannhauser ist kein Ökonom!) als Verpflegungsentgelt für die Gruppe der Schwerarbeiter 6,06 €, für die Gruppe der durchschnittlich Werktätigen


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