7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
10. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen
von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten
(699 d.B. und 746 d.B. sowie 7170/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 5 und 7 ist Herr Bundesrat Kraml. Ich bitte ihn um die Berichte.
Berichterstatter Johann Kraml: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Bewährungshilfegesetz geändert werden, Strafprozessnovelle 2005.
Der Bericht liegt schriftlich vor.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters komme ich zum Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten.
Auch hiezu liegt der Bericht schriftlich vor.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.
Berichterstatter zu Punkt 6 ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden, Sozialbetrugsgesetz – SozBeG.
Auch hiezu liegt Ihnen der schriftliche Bericht vor. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung der Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Reisenberger. Ich erteile ihm das Wort.
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