Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 63

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Überaus positiv beurteile ich an der Novelle, dass sie nach dem bewährten Vorbild des Zivilprozesses endlich auch die Form der Protokollführung im Strafverfahren moder­nisiert und flexibilisiert. Besonders begrüße ich die neu geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Rechtshilfevernehmungen im Wege einer Videokonferenz. Das wäre nämlich die Rückkehr zum Grundsatz der Unmittelbarkeit des Beweisverfahrens, allerdings bedürfte es hiezu des Ausbaus einer entsprechenden technischen Infra­struktur.

Auf dem Gebiete der Überwachung einer Telekommunikation – das wurde heute schon angesprochen – werden aktuelle Gesetzesänderungen nachvollzogen.

Mein letzter Punkt: In Bezug auf die Bestellung von Sachverständigen aus dem Kreise des wissenschaftlichen Personals einer Organisationseinheit einer Universität wird der jeweiligen Leitung besser als bisher die Wahrnehmung von Aufsicht und Kontrolle ermöglicht. Das ist meines Erachtens angesichts aktueller Probleme mit dem Wiener Gerichtsmedizinischen Institut organisationsrechtlich unverzichtbar, auch im Sinne der Wahrnehmung der Dienstaufsicht.

Das heißt aber durchaus nicht, dass das erkennende Gericht damit künftig nicht mehr einen bestimmten Sachverständigen seines Vertrauens bestellen könnte. Das ist im Gegensatz zu früheren Bedenken, die auch aus Justizkreisen geäußert wurden, aus­drücklich festzuhalten. (Vizepräsident Mag. Pehm übernimmt den Vorsitz.)

Im Blick auf alle diese Verbesserungen im Ablauf der strafprozessualen Vorgänge wird meine Fraktion diesen beiden heute vorliegenden justizpolitischen Reformvorhaben gerne ihre Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.01

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch. – Bitte.

 


12.01

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Zunächst möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen, dass ich leicht schief vor Ihnen stehe. Ich habe ziemlich starke Kreuzschmerzen, daher bin ich etwas in meiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Entschuldigung dafür, bitte!

Auch ich möchte meine Ausführungen gerne mit einigen Bemerkungen zur Strafpro­zessreform beginnen. Es freut mich, dass hier gewürdigt wurde, dass es uns mit der Strafprozessreform gelungen ist, einen von vielen Schritten in Richtung Verfahrens­beschleunigung zu machen. Durch die neue Form der Protokollierung, wie sie nunmehr auch im Strafprozess vorgesehen ist – im Zivilprozess haben wir das ja schon –, durch die Protokollierung mit Tonband beziehungsweise mit Videoaufnahmen steht zu erwarten, dass es zu einer Beschleunigung der Strafprozesse kommen kann und wird.

Wichtig ist mir auch, dass es uns durch diese Novelle gelungen ist, das allseits bekannte Problem – Herr Dr. Böhm hat es bereits angesprochen – mit dem Gerichts­medizinischen Institut in Wien einer Lösung zuzuführen, die die Zustimmung sowohl der universitären Entscheidungsträger als auch die Zustimmung der Richter, die in weiterer Folge in diesem Bereich damit arbeiten werden, erhalten hat. Wir sind daher davon überzeugt, dass wir hiemit eine vernünftige Lösung im Interesse aller gefunden haben.

Zum hier heute heftig diskutierten Punkt des Sozialbetrugs möchte ich anführen, dass ich mir auch gewünscht hätte – das sage ich an dieser Stelle ganz offen und ehrlich –, dass die Regierungsvorlage in der vorgelegten Form durchgegangen wäre, dass diese Regierungsvorlage den Nationalrat unverändert passiert hätte. Ich würde lügen, wenn


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