Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 67

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Manche sagen, dass die Anmeldung in der vorgesehenen Form von den Unter­nehmern nicht durchführbar sei. In dem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass ohnehin ein Zwei-Schritt-Verfahren vorgesehen ist, dass man also am Tag des Arbeitsantritts die Grunddaten zur Verfügung stellt und dann in einem zweiten Schritt diese Daten vervollständigt.

Ich bin der Meinung, dass das ein doch ernst zu nehmender Versuch ist, dem Sozialversicherungsbetrug zu Leibe zu rücken, denn dadurch wird erreicht, dass die Sozialversicherung mehr Geld bekommt, der Finanzminister mehr Einnahmen hat, und es wird endlich auch der Versuch unternommen, Waffengleichheit zwischen den ordentlich geführten Unternehmen, Firmen und so weiter und den schwarzen Schafen herzustellen, also schwarze Schafe durch diese Maßnahmen zu dezimieren. (Bun­desrat Schennach: Die schwarzen Schafe sind aber sicherlich keine ÖVPler!)

Sollten diese Instrumente jedoch nicht ganz greifen, bitte, in Österreich ist es doch durchaus möglich, wieder eine Novelle einzubringen. Unsere Gesetze strotzen ja nur so vor diversen Novellen.

Als Letztes möchte ich auf die Artikel-15a-Vereinbarung bezüglich der Sozialversiche­rungsleistung für unsere Häftlinge eingehen. Frau Bundesministerin, Sie haben es schon erwähnt, dass das auf Schiene ist. Ich darf Ihnen aber, da das bisher noch von niemandem aus dem Justizausschuss des Bundesrates erwähnt worden ist, eine kleine Botschaft mitgeben: Wir würden uns freuen, wenn es zu einer Dauerregelung käme, denn, wie gesagt, es liegt uns auch am Herzen, dass unsere Häftlinge ent­sprechend gesundheitlich versorgt werden. (Bundesrat Schennach: Das wäre sinn­voll!)

In diesem Sinne stimmt meine Fraktion allen drei Gesetzen zu, was im Grunde genom­men nicht anders zu erwarten war. (Bundesrat Schennach: Welche Überraschung!)

Zum Schluss noch eine kurze Bemerkung: Offensichtlich haben wir deswegen heute hier gelegentlich eine schummrige Beleuchtung, weil in Österreich auf Grund welcher Umstände auch immer nicht genügend elektrische Energie vorhanden ist. (Heiterkeit bei allen Fraktionen. – Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.18

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend eine Strafprozessnovelle 2005.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Sozialbetrugsgesetz.

 


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