Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 74

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Ein weiteres Anliegen dieses Entwurfs ist eine klare Regelung der Zuständigkeit der UVP-Behörde für in anzuwendenden Verwaltungsvorschriften bereits vorgesehene Enteignungen. Diese sollen in Zukunft nur in wenigen Bereichen von der UVP-Behörde, mehrheitlich jedoch von den bereits bisher zuständigen materiengesetzlich dafür vorgesehenen Behörden durchgeführt werden. 

Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube und ich bin auch überzeugt davon, dass das ein gutes Ergebnis ist. Dieses Ergebnis ist auch deshalb gut, weil wir in verschiedenen Bereichen, gerade was die Öffentlichkeit betrifft, Fortschritte erzielt haben, weil die Öffentlichkeit hier mehr eingebunden ist.

Ich glaube, dass die Bevölkerung, dass die Betroffenen in den verschiedenen Be­reichen, was Trassenplanung, was Trassenführung anlangt – egal, ob in Bezug auf Straße oder Bahn –, sozusagen immer mündiger werden und nicht nur Kritik üben, sondern auch positive Vorschläge einbringen. Und Vorschläge der Bevölkerung haben ja bereits gezeigt, dass verschiedene Trassenführungen in Österreich – egal, ob in Bezug auf Bahn, Straße oder Tunnel – zum Wohle der dort lebenden Bevölkerung abgeändert werden konnten. Das also hat der Gesetzgeber erkannt – und deshalb stehen wir jetzt knapp vor einem positiven Gesetzesbeschluss.

Nicht ganz einfach war es, Entscheidungen bezüglich Umweltverträglichkeit, Wirt­schaftsfaktor und Technologie in den verschiedenen Ministerien auf einen gemein­samen Nenner zu bringen. Das ist, wie gesagt, nicht ganz einfach, ich bin aber der Überzeugung, dass mit diesem Gesetz – und das zum Wohle der österreichischen Bürgerinnen und Bürger – eine Verfahrensbeschleunigung bewirkt werden kann.

Abschließend zum Antrag betreffend Spielberg und diese Region in der Steiermark. Diesen Antrag zu befürworten kann man nur als positiv bezeichnen, hat sich doch gezeigt, dass die Zusammenarbeit mehrerer Bundesländer, so zum Beispiel Kärnten und der Steiermark, was Umwelt- und Wirtschaftsprojekte anlangt – in diesem Zusam­menhang nenne ich etwa den Koralmtunnel –, fast immer von Erfolg gekrönt ist. Mit diesem Antrag kann es zur Stärkung von Regionen zweier Bundesländer kommen – und deswegen habe ich mich dazu bereit erklärt, diesen Antrag aus Kärntner Sicht zu unterstützen, vor allem auch unsere Grenzregionen sowie die Region Knittelfeld zu unterstützen und dabei zu helfen, ein Bundesland in wirtschaftlichen und umwelt­politischen Angelegenheiten zu fördern. Ein Motorsportzentrum und die damit verbun­dene Entwicklungsstrategie erfahren daher selbstverständlich unsere Unterstützung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.42

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


12.42

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich heute und gerade bei dieser Gesetzesvorlage meinen Kollegen Pröll hier im Bundesrat vertreten darf, fiel es doch in meine Zeit als Umweltministerin, dass mir – nach jahrelangen, zähen Verhandlungen meiner Vorgängerinnen – der Durchbruch im Umweltverträg­lichkeitsprüfungsgesetz gelungen ist und in meiner Amtszeit dieses Gesetz auch tatsächlich umgesetzt werden konnte. Ich denke, dass mit der heutigen Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes – auch mit der Frage: Bundesverfassungs­ge­setz betreffend Verlängerung des Umweltsenates – sehr wichtige Schritte in die richtige Richtung gesetzt werden. Wir versuchen, in drei großen Teilen gemeinsam eine Antwort zu geben.

 


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