Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 115

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aufgeregt hat, als der Herr Landeshauptmann diese Behauptungen oder Tatsachen­mitteilungen – ich weiß das ja nicht – von sich gegeben hat, lässt sich seither Zeit.

Wissen Sie, die politische Kultur in unserem Lande – völlig unabhängig von den han­delnden Personen – kann ja wohl nicht darauf beruhen, dass man eine Frage, die von ganz zentraler Bedeutung ist, je nachdem, wie man sie beantwortet, einfach dann vom Tisch schiebt, wenn man sie aus anderen Gründen politisch nicht brauchen kann.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Herr Landeshauptmann Haider hat Recht. – Ich weiß es nicht, vielleicht weiß ich es nachher. – Es hat eine rechtswidrige Telefonüberwa­chung und Bespitzelungsaktion gegeben. Wenn dem so ist, ist es, unabhängig davon, wer das Opfer ist, ein beispielloser rechtsstaatlicher Skandal! (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt aus meiner Sicht mit gleicher Wahrscheinlichkeit – ich nehme nicht Partei – die Möglichkeit, dass sich ein Landeshauptmann, ohne einen Beweis in der Hand zu haben, hinstellt und eine solch ungeheuerliche Beschuldigung, obwohl sie nicht fun­diert ist, gegen ein Ministerium und dessen auf die Dienstpflicht vereidigte Mitarbeiter ausspricht.

Ich weiß nicht, was da zwischen diesen beiden Kontrahenten läuft. Es kann doch nicht so sein, dass beides wahr ist: Es gibt den rechtsstaatlichen Skandal – und es gibt das andere. – Nein, es kann nur eines davon wahr sein. Ich glaube, wir erweisen allen Akteuren – auch denen, die dabei Kontrahenten sind – einen Dienst mit dieser Dring­lichen Anfrage. Es geht schlichtweg um etwas so Bescheidenes wie die Wahrheit. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Wenn dem nicht so war, dann hat Herr Landeshauptmann Haider die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, sich öffentlich zu entschuldigen. Gar keine Frage! Und wenn es so war, dann ist die ganze massive Offensive der Rechtsstaatlichkeit mit Unter­suchungsausschüssen, Disziplinarverfahren und Strafverfahren im Bereich des Innen­ministeriums anzuwerfen.

Meine Damen und Herren! Das so zwischen einer halbherzigen Anfrage, weil man sie angekündigt hat, und ein paar halbherzigen Dementis und einer liegen gelassenen Anfragebeantwortung wabern zu lassen, das sind wir nicht bereit, hinzunehmen.

An diesem Punkt kann ich Schluss machen. Ich kann zur Wahrheitsfindung in dieser Frage nicht wirklich etwas beitragen. Ich warte mit großer Gespanntheit auf die Ant­worten des Ressorts. Wir werden dann die Möglichkeiten wahrnehmen, dazu etwas zu sagen. Aber ich sage nochmals: Die politische Kultur dieses Landes kann weder auf haltlosen Beschuldigungen noch auf rechtswidrigen Bespitzelungsaktionen aufgebaut sein! – So viel ist klar.

Jetzt schauen wir einmal nach, was davon der Wahrheit näher kommt! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

17.46


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zur Beantwortung hat sich Frau Bun­desminister Dr. Plassnik zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


17.46.51

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte!

Zu den Fragen 1a, c, d, e und f:

Da das Büro für interne Angelegenheiten kein eigenes Statistikreferat hat, kann diese einen Zeitraum von fünf Jahren umfassende Frage in dieser kurzen Zeit nicht beant­wortet werden. Es darf dazu auf die künftige Beantwortung der schriftlichen Anfrage


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