Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 158

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ausfiltern kann, damit der Straßenverkehr sicherer wird und wir im Endeffekt weniger Verkehrstote und Verletzte haben werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.43


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Weilharter. Ich erteile ihm das Wort.

 


20.43.28

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Kurz zurückkommend auf den Erstredner der sozialdemokratischen Fraktion, Kollegen Stadler. Er hat gemeint, dass die Regie­rung und die Regierungsparteien bei der vorliegenden Novelle zum Führerschein­gesetz und zur Straßenverkehrsordnung der Mut verlassen habe und dass es der sozi­aldemokratischen Fraktion zu wenig weit gehe. Er hat als Beispiel dafür angeführt, dass Geschwindigkeitsdelikte, Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht in Vormerkung genommen werden.

Meine Damen und Herren! Genau diese Argumentation lässt den Schluss zu, dass es Stadler und der SPÖ, wenn es nach ihren Vorstellungen geht, wichtig ist, die derzeitige Gesetzeslage, die Straßenverkehrsordnung, wonach die Sanktionen sehr rigoros sind, aufzuweichen. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.) Denn zurzeit ist es ja Rechtslage nach der Straßenverkehrsordnung, Herr Kollege: Bei Geschwindig­keitsüberschreitung im Ortsgebiet von 40 Stundenkilometern: Führerscheinentzug; bei Geschwindigkeitsüberschreitung auf Freilandstraßen von über 50 Stundenkilometern: Führerscheinentzug. Sie wollen statt dieses Entzuges eine Vormerkung. Sie haben einen Widerspruch in Ihrer Argumentation, Herr Kollege. (Bundesrat Stadler: Zuhören, Herr Kollege! Zuhören, was gesagt wird!) Die Konsequenz aus Ihrer Forderung wäre: Statt Entzug des Führerscheins bei gravierenden Delikten wie eben Geschwindigkeits­überschreitung eine Vormerkung.

Zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Auch Kollegin Kerschbaum hat gemeint, ihr gehe die Novelle zu wenig weit, es seien zu wenige Delikte für die Vormerkung ange­führt. Sie hat als Beispiel das Telefonieren ohne Freisprechanlage angeführt.

Frau Kollegin Kerschbaum, Sie haben auch gesagt, es ist ein Schritt, der Ihnen zu wenig weit geht. Ich sage Ihnen, Sie versuchen mit Ihrer Argumentation den zweiten Schritt vor dem ersten zu setzen. Das wird nicht funktionieren und kann nicht funktio­nieren, denn Telefonieren ohne Freisprechanlage ist jetzt auch schon ein Delikt und wird jetzt auch schon geahndet. (Bundesrat Stadler: Nur vorgemerkt wird es nicht!) Die zweite Seite ist allerdings: Das in Vormerkung zu nehmen, das wäre sicher nicht administrierbar, weil das Verbot zurzeit ohnedies schon sehr schwer exekutierbar ist. (Bundesrätin Blatnik: Und warum?)

Dritter Punkt, meine Damen und Herren: Kollegin Blatnik – das hat mich sehr betroffen gemacht – hat darüber Klage geführt, dass die Zahl der Verkehrstoten rückläufig ist. Frau Kollegin, seien wir doch froh darüber! (Bundesrätin Blatnik: Was soll ich gesagt haben? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir hatten über tausend Verkehrstote, und diese Zahl ist 2003, 2004 rückläufig. Das ist doch eine positive Entwicklung. Natür­lich bin ich bei Ihnen, dass jeder Verkehrstote zu viel ist, aber gerade wenn wir eine strengere Maßnahme, nämlich das Vormerksystem, beschließen, um die Zahl zu sen­ken, und wenn Ihnen die Verkehrstoten ein Anliegen sind, dann müssten Sie erkennen, dass die Zahl rückläufig ist (Bundesrat Stadler: Die soll ja erst gesenkt werden!), und bereit sein, hier auch mitzugehen, um die Verkehrssicherheit auf den Straßen anzuhe­ben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

20.47

 


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