Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 37

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grierten Kontrollen werden Doppelkontrollen vermieden und die Effizienz gesteigert, was einen Vorteil für alle bringt.

Sehr erfreulich ist auch das Bekenntnis zu unseren Klein- und Mittelbetrieben. Es wurde in sensibler Weise vorgegangen, damit es auch in Zukunft einen Platz für die Direktvermarkter gibt. Ich denke, gerade das Direktvermarkten ist sehr wichtig, denn da ist der Kontakt zwischen den Konsumenten und den Erzeugern sehr nahe. Es ist wichtig, dass die Konsumenten darauf hingewiesen werden und ihnen bewusst wird, wie gut unsere Produkte sind, damit sie diese auch in Zukunft kaufen.

Weiters wichtig für unsere Urlauber ist die traditionelle Heurigenkultur. Österreich ist bekannt dafür, und dieses Gesetz gewährleistet, dass es auch in Zukunft die Brettl­jause und den Almkäse gibt, der an alle verabreicht werden darf.

Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Lebens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ein modernes Gesetz schaffen, das den Konsumentinnen und Konsumenten gesunde, kontrollierte heimische Lebensmittel auch zukünftig sichert. Ich bin auch davon überzeugt, dass es eine Grundlage darstellt, stolz auf unsere gesunden österreichischen Produkte und ihre Vielfalt, stolz auf unsere Verarbeitungsbetriebe und stolz auf unsere Bauern und Bäuerinnen zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)

10.40


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


10.40.14

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kollegin Diesner-Wais, ich bin in einigen Punkten deiner Meinung, nämlich was die Direktvermarktung betrifft. Ich denke auch, dass in diesem Gesetz diesbezüglich einiges an Fortschritt und sinnvollen Maßnahmen vorge­sehen ist. Auch den regionalen Kreislauf finde ich sehr interessant und spannend, habe aber nicht ganz verstanden, was genau das mit diesem Gesetz zu tun hat.

Prinzipiell halte auch ich es für sehr wichtig und finde es daher gut, dass man die Standards im Lebensmittelrecht innerhalb der EU anpasst, dass zumindest angestrebt wird, dass überall gleiche Standards herrschen.

Andere EU-Verordnungen in diesem Bereich, sowohl im Lebensmittelrecht als auch im agrarischen Betriebsmittelrecht, als auch im Veterinärrecht, sind noch nicht umgesetzt worden. Ich denke, da haben wir noch einiges nachzuholen, so zum Beispiel die Allergiekennzeichnungsrichtlinie, denn hier haben sich in den letzten Jahren die Problemstellungen für die Konsumenten und Konsumentinnen massiv verändert.

Das derzeitige Lebensmittelgesetz stammt aus dem Jahr 1975 und geht auf das Lebensmittelrecht aus dem Jahr 1951 zurück. Seit dieser Zeit hat sich die Situation nun einmal verändert. Es hat damals nicht so viele Allergien gegeben, von Gentechnik hat man noch überhaupt keine Ahnung gehabt, und auch ein BSE-Skandal war nicht einmal annähernd in Sicht. Die Probleme im Lebensmittelbereich sind zu 100 Prozent andere als vor 50 Jahren. Deshalb ist meiner Meinung nach auch eine Neufassung dieses Gesetzes sehr wichtig und dringend. Wir begrüßen das, sind aber der Meinung, dass man, wenn dieses Gesetz schon neu geschrieben wird, auf diese neuen Prob­leme auch wirklich dezidiert eingehen, sich diese Probleme genauer anschauen und vorbeugende Maßnahmen treffen sollte.

Das Problem der ProduzentInnen ist meiner Meinung nach nicht unbedingt, dass zu viel kontrolliert wird, sondern es ist eher ein Problem, dass nicht alles auf einmal kontrolliert wird.

 


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