Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 45

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Durch entsprechende Monitoring-Programme können ausreichend Daten gesammelt werden, um tatsächlich agieren zu können und nicht nur reagieren zu müssen, wenn etwas schief gegangen ist.

Durch eine verbesserte Datenlage steigt die Qualität der Risikobewertung. Die Ent­scheidungsbasis für das Risikomanagement ist eine breitere. Mit Hilfe moderner Kom­munikationstechniken ist eine zielgerichtete Risikokommunikation mit Verbraucherin­nen und Verbrauchern, Produzentinnen und Produzenten und dem Handel möglich.

Das europäische Bekenntnis zu traditionellen Lebensmitteln und deren Produk­tions­weisen sichert langfristig die Vielfalt der heimischen Lebensmittelpalette ab, und das ist für unsere österreichischen Bäuerinnen und Bauern ganz besonders wichtig. Auch Erleichterungen für die Direktvermarktung und die Primärproduktion stärken den öster­reichischen Bauernstand und sichern den engen Kontakt zwischen den heimischen Produzentinnen und Produzenten und Verbraucherinnen und Verbrauchern auch für die Zukunft ab.

Lassen Sie mich noch ganz kurz ein paar Worte zu den Nahrungsergänzungsmitteln sagen. Wir haben sie natürlich nicht vergessen, Frau Kollegin, sondern wir haben im Nationalratsausschuss eine entsprechende Feststellung getroffen. Wir haben vereinbart, die Fragen rund um die Nahrungsergänzungsmittel gemeinsam mit der Novelle zum Arzneimittelgesetz, die im Herbst zur parlamentarischen Behandlung an­stehen wird, zu behandeln, weil wir alle der Meinung sind, dass Nahrungs­ergänzungs­mittel eher den Arzneimitteln zuzurechnen und dort auch mit der Strenge des Arznei­mittelgesetzes abzuhandeln sind, denn den Nahrungsmitteln.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit diesem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz den Österreicherinnen und Österreichern für die Zukunft ein modernes und auch mit entsprechenden Kontrollen ausgestattetes Gesetz zur Verfügung stellen, ein Gesetz, das sicherstellt, dass die entsprechenden Lebensmittel nicht nur in ausreichender Menge, sondern auch mit ausreichender Sicherheit vor­handen sind. Wir hoffen, dass die Österreicherinnen und Österreicher diese Lebens­mittel, wie anfangs gesagt, auch in der richtigen Weise, zur richtigen Zeit und in der richtigen Menge verbrauchen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

11.10


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Lueger das Wort. – Bitte.

 


11.10.41

Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll den neuen gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entsprochen werden. Das öster­reichische Lebensmittelgesetz 1975, das auf das Lebensmittelgesetz 1951 zu­rückgeht, ist seit Jahren nicht mehr behandelt worden und entspricht nicht mehr den heutigen wirtschaftspolitischen Verhältnissen. Daher ist es gut, dass es – da reform­bedürftig – abgestimmt wird.

Ziel dieses Bundesgesetzes sind der Gesundheitsschutz der Verbraucher sowie der Schutz der Verbraucher vor Täuschung, ferner müssen natürlich auch sämtliche euro­päische Richtlinien und harmonisierte Vorhaben endlich umgesetzt werden.

Ich bin überzeugt davon, dass es in diesem Gesetzentwurf durchwegs positive Ansätze gibt. Nichtsdestotrotz weist er unserer Meinung nach Mängel auf, es fehlen Punkte, die es wert gewesen wären, in diesen Entwurf eingearbeitet zu werden.

 


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