Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 123

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ganz gerne gewusst, wie das mit dem Budget ist, wenn Sie das hier schon so sagen und hier eingangs erwähnen.

Die zweite Geschichte, die ich Ihnen noch erzählen möchte, da Sie das auch ange­sprochen haben – und das gilt jetzt natürlich auch für Sie in der ÖVP, da Sie hier Sozialdemokraten angesprochen haben –: Die Sozialdemokratie war die einzige Partei, die sich bemüht hat, die Fragen der Vergangenheit anzugehen. Die ÖVP zum Beispiel hat es nicht getan (Zwischenruf bei der ÖVP) und auch die FPÖ hat es nicht getan. Ich möchte Ihnen das damit nur mitteilen. (Zwischenruf des Bundesrates Kneifel.– Ja, natürlich! Es hat eine Historikerkommission gegeben, die genau diese Fragen betrach­tet und sich damit auseinander gesetzt hat. Ich will Ihnen das nur sagen. (Bundesrat Kneifel: Sie haben damit nichts zu tun gehabt!) Ich habe damit nichts zu tun gehabt, aber ich möchte Ihnen nur sagen, dass wir das getan haben – und dass die ÖVP das nicht getan hat und auch die FPÖ es nicht getan hat.

Das sind die Fakten, die es hier gibt, wenn Sie das schon ansprechen, Frau Justiz­ministerin. Und Sie haben es ja angesprochen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bun­desrates Schennach.)

17.49


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichten­ecker. Ich erteile ihr das Wort.

 


17.50.00

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ernst, die Bedeutung und die Wichtigkeit dieses Anliegens haben sich auch dadurch gezeigt, dass ein Teil der Abgeordneten der Grünen, der SPÖ und der ÖVP vor der Tür heftig diskutiert hat, wie weiter mit dem vorliegenden Entschließungsantrag umgegangen werden soll. (Bundesrat Ing. Kampl: Uns ist das auch wichtig!) – Aber Sie haben nicht mitdiskutiert. Sie haben nicht mitdiskutiert in dieser Causa.

Ich möchte jetzt ein Stück zurückgehen: Kollege Mayer hat heute bereits erwähnt, dass es 1999 einen Antrag der Grünen im Parlament gegeben hat, einen Auftrag zur ehest­möglichen historische Aufarbeitung der Verurteilungen von Österreichern durch die NS-Militärgerichtsbarkeit zu geben und entsprechend den Ergebnissen daraus diese Gerichtsbeschlüsse herbeizuführen.

Es hat dann auf Einladung von Präsident Khol im Juni 2003 ein Symposium zu diesem Thema gegeben und auch Ergebnisse wurden präsentiert. Diesbezüglich ist weiters ein Buch herausgekommen, darin sind einige Bereiche festgehalten, die bei diesem Sym­posion behandelt wurden. Ein ganz, ganz zentraler Bereich, den ich hier noch einmal hervorheben will, ist, dass zwischen dem Amnestie-Begriff und der Rehabilitierung zu unterscheiden ist.

Was heißt denn Amnestie? – Amnestie kommt aus dem Griechischen – amnestia – und bedeutet: vergessen und vergeben. Vergessen und vergeben – darum, liebe Kolle­ginnen und Kollegen, geht es hier nicht. Was Amnestie weiter bedeutet, ist: Sie beseitigt weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters. Also ist es klar: in der Sache, über die wir heute sprechen, bei den Menschen, die von diesen Gesetzen, von diesen Verurteilungen betroffen sind, geht es nicht um ein Vergessen und um Ver­gebung, sondern um Rehabilitierung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Was bedeutet diese Rehabilitierung? – Rehabilitierung, so wird bei diesem Fachsym­posium festgehalten, ist die offizielle, öffentliche und individuelle Wiederherstellung der Rechte und auch der persönlichen Ehre der Opfer. Im juristischen Sinne, Frau Minis­terin, versteht man darunter die Beseitigung des Makels einer Strafe durch offizielle


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