Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 48

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich möchte noch erwähnen, dass der Nationalrat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen hat, dass gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG die fremdsprachigen Fassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Ministerium aufliegen.

Ich komme zum Antrag:

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile ihr das Wort.

 


15.05.27

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Prinzipiell ist es ja sehr sinnvoll, den Dialog mit den Staaten des Andenpaktes auszuweiten, deshalb mag es Sie verwundern, dass die Grünen diesem Abkommen nicht zustimmen werden. Ich möchte daher kurz ausführen, welche unsere Gründe sind, diese Abkommen nicht anzunehmen.

Das erste Problem, das wir sehen, ist: Die vorliegenden Vorschläge sind im Prinzip eine Fortführung schon bestehender Abkommen, die Freihandelsabkommen vorberei­ten sollen, ohne dass dabei jedoch eine nachhaltige Entwicklung ausreichend berück­sichtigt wird.

Ich möchte dafür einige Beispiele bringen. Genannt wird zum Beispiel als Ziel ein höheres Wirtschaftswachstum, allerdings nicht höhere Beschäftigung. Der Bergbau soll gefördert werden, auf die Arbeitsbedingungen der Menschen im Bergbau in Zentral­amerika wird allerdings nicht eingegangen. Die Zusammenarbeit im Bildungsbereich zielt nur auf technologische Fachkräfte ab, die Frage der Qualifizierung und Alphabeti­sierung der Bevölkerung wird nicht in Angriff genommen. Auch die Situation der indi­genen Gesellschaften ist nicht ausreichend berücksichtigt.

Darüber hinaus finden sich zwar Maßnahmen zur Verringerung des Angebotes an illegalen Drogen, allerdings keine Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage – auch das ist ein sehr schwerwiegendes Problem, dessen Lösung in Angriff genommen wer­den sollte.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Erfahrungen betreffend bisherige negative Auswir­kungen von alten vergleichbaren Abkommen zu wenig berücksichtigt werden. Nun ist schon klar, dass die Abkommen, von denen wir heute reden, nicht mehr so hart sind, wie es frühere Assoziierungsabkommen waren, aber es sind, wie schon angeführt, unserer Meinung nach einfach viele Punkte nicht berücksichtigt, die für die Bevöl­kerung sehr, sehr wichtig wären. Alte Abkommen haben sehr negative Auswirkungen mit sich gebracht, zum Beispiel die Zerstörung der lokalen Landwirtschaft und den Verlust von vielen Arbeitsplätzen.

Durch das Abkommen zwischen der EU und Mexiko gab es für einen Großteil der Bevölkerung negative Erfahrungen, die unserer Meinung nach, wie schon ausgeführt, nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

 


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