Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 70

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Hauses außerhalb des Hauses Kritik an einer Entscheidung des Präsidenten oder der Präsidiale übt. Das ist die Entscheidung des Herrn Kampl, der, für mich offiziell, seinen Rücktritt mit 31. Mai erklärt hat. – Wenn Kollege Kampl jetzt erklärt, er wolle diesen Rücktritt relativiert sehen, so ist das sein Problem.

Der Präsident des Kärntner Landtages hat jedenfalls dem Präsidenten des Bundes­rates mitgeteilt, dass Herr Kollege Kampl seinen Rücktritt per 31. Mai bekannt gegeben hat. Das ist aktenkundig und liegt auf.

Es wurde vom Kollegen Schennach der Wunsch nach Abhaltung einer Präsidiale vor­getragen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Es war bisher immer üblich, dass wir das machen, aber ich bitte auch alle anderen, wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.39


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für die Wortmeldungen.

Ich stelle nur klar, dass es keinen Antrag auf Abhaltung einer Präsidialkonferenz geben kann, komme aber dem Ersuchen, eine Präsidialkonferenz abzuhalten, gerne nach.

Ich unterbreche hiemit die Sitzung; sie wird voraussichtlich um 17.15 Uhr fortgesetzt werden.

16.40.00(Die Sitzung wird um 16.40 Uhr unterbrochen und um 17.30 Uhr wieder aufgenom­men.)


Präsident Mag. Georg Pehm: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Hohes Haus! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund aktueller öffentlicher Berichte über Äußerungen von Bundesräten hat sich die Präsidialkonferenz neuerlich mit diesen Äußerungen auseinander gesetzt.

Die Präsidialkonferenz bekräftigt, dass in der Erklärung des Präsidenten die Inten­tionen und Meinungen der Präsidialkonferenz in entsprechender Art und Weise zum Ausdruck gekommen sind. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie der Bundesrä­tin Zwazl.)

17.30.4712. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwe­sens geändert wird (847 d.B., 531/A und 945 d.B. sowie 7244/BR d.B. und 7258/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hösele. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Herwig Hösele: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft über den Be­schluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Verlesung der Antragsformel des Ausschusses beschränke.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

 


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