Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 109

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Das heißt, im Prinzip ist dieses Gesetz auf keinen unserer Flughäfen anzuwenden, und es wird auch kein einziges Dezibel Lärm verringern oder vermeiden. – Ganz im Gegen­teil, denn in den Erläuterungen steht weiter:

„Der Ausbau der Flughafeninfrastruktur soll im Hinblick auf eine langfristig tragbare Entwicklung des Luftverkehrs erleichtert werden. Es wird gestattet, die derzeitigen flughafenspezifischen Lärmschutzmaßnahmen fortzusetzen und bestimmte technische Änderungen an partiellen Betriebsbeschränkungen vorzunehmen.“

Das heißt, auf Grund dieses Gesetzes können wir jetzt den Ausbau der Flughafeninfra­struktur forcieren, damit wir irgendwann einmal einen weiteren Flughafen haben, bei dem dann vielleicht auch die Lärmbeschränkungen greifen können.

Unter der Umsetzung einer Fluglärmbeschränkungsrichtlinie hätte ich mir etwas ande­res vorgestellt. Ich hätte mir gedacht, dass darin zum Beispiel steht, was das BMVIT konkret für fluglärmgeschädigte Menschen in Österreich machen will und kann, um eine Verbesserung ihrer Situation herbeizuführen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich hätte mir auch gewünscht, dass darin Lärmgrenzwerte enthalten sind, die annä­hernd etwas mit denen der WHO zum Schutz der Gesundheit zu tun haben. Prinzipiell stimmt es schon: Jeder fliegt ganz gern ab und zu einmal auf Urlaub. Manche Flüge lassen sich auch für Geschäftsreisen nicht vermeiden. Oft sind heutzutage jedoch die Alternativen zum Flug – vor allem im Vergleich zu Billigflügen – so teuer, dass sie unattraktiv sind.

Ich glaube, dass da das Problem liegt: dass Flüge immer billiger werden und die Alter­native – zum Beispiel die Bahn – auf Kurzstrecken immer unattraktiver gemacht wird.

Dann frage ich mich auch noch, wo die europaweite Flugbenzinbesteuerung bleibt, die da vielleicht auch ein wenig entgegenwirken würde. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Höfinger.)

Letztendlich tut man dann so, als wäre die Erhöhung des Verkehraufkommens eine Naturkatastrophe, gegen die man nichts tun kann und die man nicht beeinflussen kann, und als müssten die Umgebung und die Menschen, die unter diesem Verkehr leiden, halt mit den Auswirkungen dieser Naturkatastrophe leben.

Ich bin nicht dieser Meinung. Ich bin der Meinung, EU-Richtlinien müssen nicht immer nur eins zu eins im Mindestausmaß umgesetzt werden. Minister dürfen auch kreativ sein. Aber ein Fluglärmbeschränkungsgesetz zu machen, bei dem kein Dezibel Lärm eingespart wird und dafür der Wille kundgetan wird, künftig die Flughafeninfrastruktur auszubauen, ist nicht die Kreativität, die ich mir da vorgestellt hätte. (Beifall bei den Grünen.) Auf diese Form der Kreativität kann ich gerne verzichten! (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.)

19.49


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich erteile ihr das Wort.

 


19.50.00

Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsi­dent! Herr Staatssekretär! Wir haben heute über das Bundesgesetz über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen zu befinden. Es handelt sich um eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und Rates, die bis September 2003 umzusetzen war.

Von dieser Richtlinie ist lediglich, wie schon die Frau Kollegin ausführte, der Flughafen Wien-Schwechat betroffen, für den bereits vor 30 Jahren diese Auflagen vorgeschrie­ben wurden. Die Richtlinie basiert auf einer langfristig tragfähigen und tragbaren


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