Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 139

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Wir haben, wenn ich Sie daran erinnern darf, in der letzten Sitzung ausführlich über die Wehrmachtsdeserteure, ihre rechtliche und sozialrechtliche Behandlung gesprochen. Die beiden Oppositionsparteien haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordern wollte, die nach unserer Meinung notwendigen recht­lichen und sozialrechtlichen Konsequenzen zu ziehen.

Es hat, während die Debatte lief, intensive Konsultationen zwischen zahlreichen Mit­gliedern auch der ÖVP-Fraktion und den Oppositionsfraktionen gegeben, und wir, Kollege Schennach und ich, haben hier dann mitgeteilt, dass wir unseren Entschlie­ßungsantrag zurückziehen, nicht weil wir ihn für falsch halten, sondern weil in der Kürze der im Couloir zur Verfügung stehenden Zeit eine gemeinsame Meinungsbildung nicht möglich war.

Wir haben angekündigt, dass wir uns bis zur heutigen Sitzung um eine gemeinschaft­liche Formulierung bemühen werden, um allenfalls heute einen solchen Entschlie­ßungsantrag zu beschließen – Ludwig, das ist der Punkt, an dem ich um dein Nicken bitte (Bundesrat Bieringer nickt zustimmend) –, und Kollege Bieringer hat namens der Regierungsfraktionen zugesagt, dass es dann, wenn es zu keiner Einigung kommt, trotzdem zur Behandlung eines allfälligen Entschließungsantrags der Oppositionspar­teien kommen könne.

Es wird jedem aufgefallen sein: Ein solcher Entschließungsantrag liegt nicht vor. Das hat einen Grund, und zwar einen guten Grund. Es sind in diesem Haus, letztmalig ges­tern Abend, Parteienverhandlungen in der Sache im Gang, und es geht uns nicht um eine leere Demonstration und daher irgendeinen Text, sondern es geht uns um eine Lösung. Es wird aus diesen Verhandlungen berichtet, dass sie nicht zu einem Ergebnis geführt haben, aber dass sie auf gutem Weg sind und dass es durchaus möglich erscheint, zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden. Wir würden das außerordent­lich begrüßen. Ich sage jedoch als Fußnote dazu: Wenn aber nicht, dann werden wir dieses Thema als Bundesrat autonom weiterzubehandeln haben.

Daran wollte ich erinnern. Sie entschuldigen meine so gestaltete Anknüpfung am gegenständlichen Tagesordnungspunkt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

21.35


Präsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2005.

Der gegenständliche Beschluss bedarf gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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