Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 140

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung und der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

21.36.5445. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreu­ungsberufe (779 d.B. und 869 d.B. sowie 7291/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Nunmehr kommen wir zum 45. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Gumplmaier. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Dr. Erich Gumplmaier: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbe­treuungsberufe.

Der Inhalt der Vereinbarung liegt schriftlich vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht. – Wortmeldungen hiezu lie­gen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.38.3546. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Presse und andere publizistische Medien (Medi­engesetz) geändert wird (784 d.B. und 874 d.B. sowie 7292/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 46. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte.

 


Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär – wer auch immer! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht


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