Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 149

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Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 21 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 21 bis 23 ist Frau Bundesrätin Gansterer. – Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, alle drei Berichte in einem vorzunehmen.

 


17.34.10

Berichterstatterin Michaela Gansterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Ich bringe die Berichte des Gesundheitsausschusses.

Bericht zu Punkt 21: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und das MTF-SHD-G geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu Punkt 22: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu Punkt 23: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke Ihnen, Frau Bundesrätin.

*****

Bevor wir in die Debatte eingehen, bringe ich den Antrag der Bundesräte Ludwig Bie­ringer, Prof. Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Abstimmung, wonach bei der Debatte über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates die Redezeit eines Bundesrates 30 Minuten je Wortmeldung nicht übersteigen darf.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

*****

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Lueger. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


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