die Möglichkeit, wenn, wie gesagt, die Voraussetzungen vorliegen, dass man anonyme Befragungen durchführen könnte und Ähnliches mehr. Da gibt es sicherlich genug Möglichkeiten.
Die Problematik mit geschleppten Personen ist, wie gesagt, eine Spur anders als jene mit Menschenhandel, weil der große Unterschied der ist, dass die Personen, die Opfer des Menschenhandels sind, mehr oder weniger nicht freiwillig hier sind. Die geschleppten Menschen wollten mit Hilfe eines Schleppers nach Europa kommen, um hier Fuß zu fassen. Das ist ein ganz anderer Aspekt.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Konrad, bitte.
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Ich denke, die Anfragestellerin hätte noch das Recht auf eine Zusatzfrage gehabt. (Bundesrätin Mörk: Diese hat sich durch die Beantwortung erübrigt!) – Dann stelle ich in dem Fall meine Zusatzfrage: Mich würde interessieren, woran es liegt, dass die Republik lediglich zirka 100 Opfern von Menschenhandel jährlich Schutz bieten kann, obwohl es EU-weit bis zu 500 000 Opfer von Menschenhandel, davon großteils Frauen und Kinder, gibt. Vergleichsprojekte in Italien schaffen es sehr wohl, über 1 000 Opfern jährlich Schutz zu bieten.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Meinen Sie jetzt Menschenhandel? – Im Bereich Menschenhandel ist es für uns noch besonders schwierig, tatsächlich zu den Opfern zu kommen. Wie Sie ja wissen gibt es eine Task Force gegen Menschenhandel auch im Außenministerium, und dort wird seit einigen Jahren ganz massiv daran gearbeitet.
Wenn wir uns die Zahlen ansehen, dann sehen wir, dass in Österreich im Jahr 2004 nur – ich sage ganz bewusst nur – 337 bekannte Opfer ermittelt werden konnten. Es ist besonders schwierig, weil, wie ich denke, die Dunkelziffer von Opfern des Menschenhandels hier in Österreich auch viel größer sein wird.
Auf der anderen Seite ist es natürlich ein finanzielles Problem und auch ein Problem, wo wir unser Augenmerk bezüglich Förderungen legen. Ich bin besonders froh darüber, dass wir jetzt mit LEFÖ in Zusammenhang mit der Prozessbegleitung eine sehr gute Kooperation gestartet haben. Meine Amtskollegin, die Frau Gesundheitsministerin, hat jetzt auch die Förderung in diesem Bereich für LEFÖ erhöht, was die Gesundenbetreuung von Opfern des Menschenhandels anbelangt. – Ich teile Ihre Meinung, dass wir diesbezüglich sicherlich noch mehr tun könnten und sollten.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage: Herr Bundesrat Vilimsky, bitte.
Bundesrat Harald Vilimsky (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Frau Bundesminister! Im Bundesland Wien gibt es den Missstand, dass Asylwerberinnen, vor allem aus Schwarzafrika, in die Prostitution drängen oder gedrängt werden. Dahinter steckt oft organisierte Kriminalität, Menschenhandel und Asylmissbrauch. Gedenken Sie, dagegen etwas auf bundesgesetzlicher Ebene zu tun, und, wenn ja, was?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Es ist relativ schwierig, diesbezüglich auf bundesgesetzlicher Ebene einzugreifen, weil es ein faktisches Problem gibt. Der Zwang in die Prostitution ist bereits strafbar, der Menschenhandel ist bereits strafbar. Es gibt dafür schon einen Strafrahmen.
Es gibt eine eigene Ermittlungsgruppe im Innenministerium, die sich mit diesen Fällen auseinander setzt, und diese Ermittlungsgruppe ist natürlich auch auf Informationen,
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