Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 141

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort hiezu? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mayer, Giefing, Mitterer und Kampl auf Fassung einer Entschließung betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Organisation der Justizwache vor. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen. (E 214-BR/06.)

16.32.5023. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 und das Versicherungsauf­sichtsgesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006 – VersRÄG 2006) (1428 d.B. und 1521 d.B. sowie 7570/BR d.B.)

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG das Firmenbuchge­setz, das Unternehmensgesetzbuch, die Jurisdiktionsnorm, das Gesetz über Ge­sellschaften mit beschränkter Haftung, das Aktiengesetz 1965 und das Handels­vertretergesetz geändert werden (Publizitätsrichtlinie-Gesetz – PuG) (1427 d.B. und 1523 d.B. sowie 7542/BR d.B. und 7571/BR d.B.)

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE) – (SCE-Gesetz – SCEG) erlassen wird sowie das Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsge­bührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bankwesengesetz, das Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichts­gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Be­triebsverfassung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Landarbeits­gesetz 1984 geändert werden (Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006 – GenRÄG 2006) (1421 d.B. und 1522 d.B. sowie 7572/BR d.B.)

26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen


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